this post was submitted on 21 Aug 2026
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Hier muss man zwischen zwei unterschiedlichen Ereignissen unterscheiden, die besteuert werden sollen: einmal die Entstehung des Gewinns (Wertschöpfung) und einmal der endgültige Übergang ins Privatvermögen. Die natürliche Person ist das Ende der Kette, wenn das Geld dort ankommt, ergibt sich die effektive Definitivbelastung von ~48% von 1€ Unternehmensgewinn*. Dafür kann sie dann auch wirklich mit dem Geld machen, was sie will. Bierchen, Villas, vollkommen egal.
Die Konzernholding hingegen ist nur eine Zwischenstation. Weder entsteht dort der Gewinn, noch geht er dort ins Privatvermögen über. Wenn man so will ist das ähnlich wie beim Vorsteuerabzug bei der Umsatzsteuer. Ein Zwischenhändler kann die von ihm gezahlte Umsatzsteuer abziehen und belastet wird wirklich nur der Endverbraucher. Da ist auch egal, wie viele Zwischenhändler bis zum Endverbraucher durchlaufen werden. Bei der Regel geht es nicht darum, Konzernstrukturen zu privilegieren, sondern neutral zu behandeln. Sonst würde man nicht Wertschöpfung besteuern, sondern Organigramme.
*aufgeteilt auf zwei Ebenen: 30% zahlt die Gesellschaft auf ihren Gewinn, ~26% auf den Rest bei Ausschüttung die Privatperson, so dass sich am Ende absichtlich eine Gesamtbelastung von 48%, also quasi dem Spitzensteuersatz für Einkommen + Soli ergibt.
Aber ich gebe der Holding ja auch andere Privilegien: ich entziehe ja bei der Ausschüttung an die Holding ner Tochtergesellschaft quasi Kapital, und schütze ebenjenes Kapital vor den Geschäftsrisiken ebenjener Tochtergesellschaft.
Und wenn unser Steuersystem so logisch wäre, ist ja die Zwischenfirmenbesteuerung trotzdem Humbug, weil dann müsste ja keine Steuer anfallen.
Ich empfehle dir Code of Capital von der Princeton Professorin Katharina Pistor. Sie beschreibt, wie diese Strukturen (bspw. Holdinggesellschaften) explizit zur Steuervermeidung überhaupt codifiziert wurden.
Das ist aber nicht holdingspezifisch. Bei einer "normalen" Gesellschaft, die einer natürlichen Person gehört, würde der Gewinn auf gleichem Wege abfließen. Nur eben nicht zur Holding, sondern zur Person. Das Prinzip, Ausschüttung der Gewinne, bleibt komplett gleich, es ändert sich nur, wer das Geld bekommt. Für einen Gläubiger der Gesellschaft ist das wurscht, die Abschirmung entsteht nicht durch die Holding, sondern durch die Rechtsform der eigentlichen Gesellschaft + die Ausschüttung.
Das stimmt! Das Problem hier ist, dass §3c EStG gleich zu Beginn festlegt, dass Ausgaben, die mit steuerfreien Einnahmen im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, nicht abgezogen werden dürfen. Das bedeutet, dass bei komplett steuerfreien Dividenden jedes betroffene Unternehmen fein säuberlich abtrennen müsste, wie viel von den Finanzierungs- und Verwaltungskosten nun auf diese Beteiligung entfällt. Stattdessen schreibt der Gesetzgeber einfach diese 5% pauschal vor, die aufwendigen Einzelfallermittlungen entfallen. Eine massive Arbeitserleichterung in der Praxis, aber eigentlich nicht logisch.
Interessant. Was schreibt sie denn genau?
Nein, ist es nicht. Aber aufgrund der Privilegien von Kapitalgesellschaften finde ich es unlogisch, das man versucht die gesamte Steuerlast auf Einkommensteuerniveau zu halten.
Wenn es einem Unternehmer wichtig ist, dass er nur Einkommensteuer zahlt, kann er ja eK oder eine GbR nehmen. Dann muss er halt als aufrechter Geschäftsmann mit Privatvermögen haften.
Oder er macht sich mittels einer Kapitalgesellschaft (weitgehend) frei von dieser Verantwortung, aber dann darf die Gesellschaft mMn auch deutlich höheres Schutzgeld, aka Steuer für dieses Privileg nehmen. Und zwar für jede Instanz des Risikovermeidungsstapels eines Konzerns.
Geht unter anderem um die historische Entstehung von Kapitalgesellschaften und des modernen Steuersystems (das in den westlichen Ländern überall erstaunlich gleich ist). Also wie mit der Änderung von Reichtum seit der Industrialisierung (bspw. Verschiebung von Landbesitz zu Produktionsmitteln) die Steuer- und Wirtschaftsgesetzgebung sich gezielt so mitgewandelt hat, dass Reichtum (Besitz) eben steuerlich gegenüber Arbeit begünstigt wird.
Ist eine politische Entscheidung, über die man diskutieren kann, klar! Aber das ist dann auch eine andere Diskussion als das ursprüngliche "Geheimtrick Holding" oder "3 Villen = Büro".
So fix verschränkt als Paket sind die beiden Sachen nicht. Mit einer GmbH & Co. KG hast du beides: volle Haftungsbeschränkung und transparente Besteuerung wie eine Personengesellschaft. Sehr häufig im Mittelstand und gibt es seit Ewigkeiten.
Umgekehrt darfst du als Personengesellschaft mittlerweile optieren, dich wie eine Kapitalgesellschaft besteuern zu lassen, und du darfst auch thesaurierte Gewinne wie eine Kapitalgesellschaft mit ~28% versteuern, also den elementaren Stundungsvorteil der Kapitalgesellschaft nachbilden, ohne eine sein zu müssen. Der Gesetzgeber ermöglicht hier ganz bewusst in beide Richtungen Flexibilität.
Nein, das darf die Gesellschaft tatsächlich nicht. So eine Art Steuer hatten wir bis 1992 mit der Gesellschaftssteuer. Die besteuerte den Erwerb von Anteilen an Kapitalgesellschaften. Diese Steuer wurde aber bereits seit den 60ern sukzessive auf EG-Ebene harmonisiert und ist heute über die EU-Kapitalansammlungsrichtlinie geregelt (2008/7/EG). Nach dieser Richtlinie darf diese Steuer auch nicht mehr eingeführt werden, europarechtlich ist die Tür hier also zu.
Die Haftung des Eigentümers wird durch die oberste Gesellschaft begrenzt, ganz gleich, wie viele Gesellschaften da noch unten dran hängen. Was man in Konzernstrukturen hat, ist die Risikotrennung zwischen den Geschäftsbereichen. Das stimmt. Aber auch dort sollte man sich nichts vormachen, Banken sind ja nicht blöd: wenn die sehen, dass die Tochter alles an die Mutter abtreten darf und selbst ziemlich dünn dasteht, dann gibt es Kredite nur, wenn entweder die Mutter mithaftet, Patronatserklärung oder sogar der Gesellschafter-Geschäftsführer eine persönliche Bürgschaft abgibt. Dazu die verschiedenen Formen von Haftung, die im Falle von Problemen trotzdem auftauchen können und Zugriff aufs "sichere" Vermögen erlauben (Geschäftsführerhaftung, Durchgriffshaftung, etc). So hermetisch abgeriegelt, wie man sich das auf dem Papier vielleicht vorstellt, ist es am Ende nicht.
Keine Ahnung, wie das in Amerika oder Großbritannien ablief, aber bei uns war es eigentlich eher andersrum. In Preußen kam 1891 die progressive Einkommensteuer, 1893 die Vermögensteuer und 1906 die Erbschaftsteuer. Also mehr Besteuerung von Besitz statt weniger. Die Aussage würde aber stimmen, wenn man sie stattdessen auf die letzten 40 Jahre bezieht, denn da gibt es diese Tendenz tatsächlich.