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[–] kossa@feddit.org 1 points 9 hours ago (1 children)

Ohne diese Regel würden in Konzernen ja mit jeder Ebene erneut die gleichen 30% fällig, was natürlich Quatsch ist.

Aha, und wieso ist das Quatsch? Irgendjemand gründet ja eine neue Kapitalgesellschaft, weil er sich Vorteile davon verspricht, dass es eine eigene Entität ist. Dann sollte sie aber auch konsequent wie eine eigene Entität behandelt werden. Warum macht es einen Unterschied, ob die Kapitalgesellschaft einer natürlichen Person oder einer anderen Gesellschaft gehört?

[–] Quittenbrot@feddit.org 1 points 3 hours ago (1 children)

Hier muss man zwischen zwei unterschiedlichen Ereignissen unterscheiden, die besteuert werden sollen: einmal die Entstehung des Gewinns (Wertschöpfung) und einmal der endgültige Übergang ins Privatvermögen. Die natürliche Person ist das Ende der Kette, wenn das Geld dort ankommt, ergibt sich die effektive Definitivbelastung von ~48% von 1€ Unternehmensgewinn*. Dafür kann sie dann auch wirklich mit dem Geld machen, was sie will. Bierchen, Villas, vollkommen egal.

Die Konzernholding hingegen ist nur eine Zwischenstation. Weder entsteht dort der Gewinn, noch geht er dort ins Privatvermögen über. Wenn man so will ist das ähnlich wie beim Vorsteuerabzug bei der Umsatzsteuer. Ein Zwischenhändler kann die von ihm gezahlte Umsatzsteuer abziehen und belastet wird wirklich nur der Endverbraucher. Da ist auch egal, wie viele Zwischenhändler bis zum Endverbraucher durchlaufen werden. Bei der Regel geht es nicht darum, Konzernstrukturen zu privilegieren, sondern neutral zu behandeln. Sonst würde man nicht Wertschöpfung besteuern, sondern Organigramme.

*aufgeteilt auf zwei Ebenen: 30% zahlt die Gesellschaft auf ihren Gewinn, ~26% auf den Rest bei Ausschüttung die Privatperson, so dass sich am Ende absichtlich eine Gesamtbelastung von 48%, also quasi dem Spitzensteuersatz für Einkommen + Soli ergibt.

[–] kossa@feddit.org 1 points 48 minutes ago

Aber ich gebe der Holding ja auch andere Privilegien: ich entziehe ja bei der Ausschüttung an die Holding ner Tochtergesellschaft quasi Kapital, und schütze ebenjenes Kapital vor den Geschäftsrisiken ebenjener Tochtergesellschaft.

Und wenn unser Steuersystem so logisch wäre, ist ja die Zwischenfirmenbesteuerung trotzdem Humbug, weil dann müsste ja keine Steuer anfallen.

Ich empfehle dir Code of Capital von der Princeton Professorin Katharina Pistor. Sie beschreibt, wie diese Strukturen (bspw. Holdinggesellschaften) explizit zur Steuervermeidung überhaupt codifiziert wurden.