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[–] kossa@feddit.org 5 points 1 day ago (1 children)

Stiftung ist out. Stiftung macht man erst um Erbschaftssteuer zu umgehen.

Hier ist der Trick, wie du sogar die mageren 25% Abgeltungssteuer umgehst: du hast eine Holding. Wenn die Unternehmen, die zur Holding gehören, Gewinn ausschütten, fallen darauf <1% Steuern an.

Aber wie bekommst du jetzt Geld für dein Bier am Kiosk? Wenn du aus der Holding ausschüttest, dann müsstest du ja Steuern zahlen. Doof.

Du gehst zur Bank und beleihst deine Holding, die ist ja viel wert, da liegt ja dein ganzes Geld drin. Jetzt hast du Geld für Bierchen. Privat bist du auch noch verschuldet, da kann man noch mal Steuern sparen.

Aber du musst den Kredit ja irgendwie bedienen...nächstes Jahr ist deine Holding aber praktischerweise wieder mehr wert, es kam ja neues unversteuertes Geld und die Firmenanteile die sie hält sind auch mehr wert. Also nimmst du einen neuen Kredit auf, bezahlst den alten und hast wieder Geld für Bierchen.

Aber das meiste zahlst du eh einfach als Firmenausgabe aus der Holding. Der gehören dann halt auch deine drei Villen, alles Büros. Der Wirtschaftsprüfer kommt statistisch ja eh nur alle 10.000 Jahre vorbei und du kannst aus dem Firmengeld ja auch gute Anwälte bezahlen.

Und wenn das Schneeballsystem mal irgendwann kaputt geht? Dann werden deine faulen Kredite zwischen den Banken im Kreis getauscht, bis keiner mehr durchblickt, und dann irgendwann zahlt die Zeche die Gesellschaft.

[–] Quittenbrot@feddit.org 2 points 1 day ago (1 children)

Stiftung macht man erst um Erbschaftssteuer zu umgehen.

Das denken zwar viele, und windige Typen werden nicht müde, es so zu bewerben, ist aber käse. Statt einer Erbschaftssteuer nimmt der Staat hier einfach eine Erbersatzsteuer alle 30 Jahre vor. De facto kommt es also genauso, wie als würdest du das Vermögen alle 30 Jahre vererben und zahlst genauso Steuern dafür.

Wenn die Unternehmen, die zur Holding gehören, Gewinn ausschütten, fallen darauf <1% Steuern an.

Nur bei richtigen Beteiligungen > 10% und auch eher 1,5%. Warum? Weil der Gewinn von den Tochtergesellschaften bereits voll versteuert wurde mit 30% und man so eine Mehrfachbesteuerung verhindert.

Wird dann ins Privatvermögen ausgeschüttet, landet man bei ~48% Steuerlast. Der Clou an dem Konstrukt ist also weniger, dass du weniger Steuern bezahlst, sondern dass du sie schieben kannst bis zur Ausschüttung.

Du gehst zur Bank und beleihst deine Holding, die ist ja viel wert, da liegt ja dein ganzes Geld drin. Jetzt hast du Geld für Bierchen. Privat bist du auch noch verschuldet, da kann man noch mal Steuern sparen.

Bei einer Holding, die einen Privatkredit besichert, bist du ruckzuck in der verdeckten Gewinnausschüttung, da stürzt sich das Finanzamt mit Feuereifer drauf. Das löst direkt die Steuern aus, die man mit diesem Spitzenplan vermeiden wollte. Dazu kann man konsumptive Kredite nicht anrechnen, also nützt dir die Verschuldung zum Steuernsparen nichts.

Aber das meiste zahlst du eh einfach als Firmenausgabe aus der Holding. Der gehören dann halt auch deine drei Villen, alles Büros.

Das kannst du gerne probieren, ist aber einfach nur illegale Steuerhinterziehung und wird entsprechend geahndet.

Der Wirtschaftsprüfer kommt statistisch ja eh nur alle 10.000 Jahre vorbei und du kannst aus dem Firmengeld ja auch gute Anwälte bezahlen.

Was du meinst, ist der Betriebsprüfer. Und der kommt ab einer gewissen Größe lückenlos. Diese großen Lücken hast du nur als Kleinstbetrieb.

[–] kossa@feddit.org 2 points 1 day ago (1 children)

De facto kommt es also genauso, wie als würdest du das Vermögen alle 30 Jahre vererben und zahlst genauso Steuern dafür

🙄. Deswegen hast du ja eine zweite Stiftung, duh.

Nur bei richtigen Beteiligungen > 10% und auch eher 1,5%.

Hier ist das für Frau Klatten mal aufgedröselt. Sie zahlt für die Intra-Ausschüttungen etwa 1%

man so eine Mehrfachbesteuerung verhindert

Oh no, Mehrfachbesteuerung 🫣😱🤯. Sag mal jemand dem Klingbeil, dass alle Konsumsteuern auch von meinem bereits versteuerten Einkommen bezahlt werden. Diese Mehrfachbesteuerung, so ungerecht, sie muss endlich ein Ende haben.

Und der kommt ab einer gewissen Größe lückenlos

Aha. Deshalb gibt es keine Wirtschaftskriminalität mehr. Fälle wie Wirecard werden direkt entdeckt, weil der Betriebsprüfer da ständig nachschaut.

bist du ruckzuck in der verdeckten Gewinnausschüttung, da stürzt sich das Finanzamt mit Feuereifer drauf

Naja, die sind mit Feuereifer vor allem überlastet. Und unser Steuerberater hat uns das halt damals auch so erklärt, bei der Firmengründung. Wahrscheinlich muss man noch drei andere Sachen machen. Kredit aufnehmen für ein Haus, das kauft und verkauft man, zack, Geld. Irgendwie so wird es schon gehen, weil so machen das die ganzen Neureichen.

[–] Quittenbrot@feddit.org 2 points 1 day ago (1 children)

🙄. Deswegen hast du ja eine zweite Stiftung, duh.

Jo, genau so Schlauberger meinte ich. Was der Typ da vorschlägt, kollidiert direkt mit §42 AO. Genau so Konstrukte landen vorm BFH und werden kassiert. Die Leute dürfen dann alles nachzahlen und stehen dümmer da als vorher. Das weiß auch der Typ und bietet deshalb als entgeltliche Leistung unten auf der Seite, wie man den §42 ausdribbeln soll.

Dabei verschweigt er aber, dass a) das Vermögen für immer in den Stiftungen verschwindet und damit dem privaten Zugriff, auch seiner Nachkommen, entzogen ist, b) die Übertragung der Vermögen zwischen den Stiftungen löst bspw bei Immobilien Grunderwerbsteuer aus, dann freigebige Zuwendung (§7 ErbStG) in Steuerklasse 3 (30-50%). Alle 30 Jahre. Und wie gesagt: für den privaten Konsum kommt da überhaupt nichts raus.

Oh no, Mehrfachbesteuerung 🫣😱🤯. Sag mal jemand dem Klingbeil, dass alle Konsumsteuern auch von meinem bereits versteuerten Einkommen bezahlt werden.

Das hat mit Klingbeil oder Konsumsteuern nichts zu tun, sondern mit der Grundidee, dass eine Steuerart (hier Steuern auf Einkommen und Ertrag) nur einmal zu entrichten sind. Das ganze ist bewusst so ausgelegt, dass die endgültige Steuerbelastung mit ~48% auf dem Niveau des Spitzensteuersatzes liegt. Ohne diese Regel würden in Konzernen ja mit jeder Ebene erneut die gleichen 30% fällig, was natürlich Quatsch ist.

Aha. Deshalb gibt es keine Wirtschaftskriminalität mehr. Fälle wie Wirecard werden direkt entdeckt, weil der Betriebsprüfer da ständig nachschaut.

Wirecard hat Umsätze erfunden, also sogar freiwillig zu viel Steuern gezahlt. Und gerade ein Betriebsprüfer ist da wohl auch drüber gestolpert, hat Meldung gemacht, aber die Staatsanwaltschaft hat nichts unternommen.

Und unser Steuerberater hat uns das halt damals auch so erklärt, bei der Firmengründung.

Ob er das mit den 3 Villen = Büros so gesagt hat möchte ich mal nicht hoffen..

[–] kossa@feddit.org 1 points 20 hours ago (1 children)

Ohne diese Regel würden in Konzernen ja mit jeder Ebene erneut die gleichen 30% fällig, was natürlich Quatsch ist.

Aha, und wieso ist das Quatsch? Irgendjemand gründet ja eine neue Kapitalgesellschaft, weil er sich Vorteile davon verspricht, dass es eine eigene Entität ist. Dann sollte sie aber auch konsequent wie eine eigene Entität behandelt werden. Warum macht es einen Unterschied, ob die Kapitalgesellschaft einer natürlichen Person oder einer anderen Gesellschaft gehört?

[–] Quittenbrot@feddit.org 1 points 14 hours ago (1 children)

Hier muss man zwischen zwei unterschiedlichen Ereignissen unterscheiden, die besteuert werden sollen: einmal die Entstehung des Gewinns (Wertschöpfung) und einmal der endgültige Übergang ins Privatvermögen. Die natürliche Person ist das Ende der Kette, wenn das Geld dort ankommt, ergibt sich die effektive Definitivbelastung von ~48% von 1€ Unternehmensgewinn*. Dafür kann sie dann auch wirklich mit dem Geld machen, was sie will. Bierchen, Villas, vollkommen egal.

Die Konzernholding hingegen ist nur eine Zwischenstation. Weder entsteht dort der Gewinn, noch geht er dort ins Privatvermögen über. Wenn man so will ist das ähnlich wie beim Vorsteuerabzug bei der Umsatzsteuer. Ein Zwischenhändler kann die von ihm gezahlte Umsatzsteuer abziehen und belastet wird wirklich nur der Endverbraucher. Da ist auch egal, wie viele Zwischenhändler bis zum Endverbraucher durchlaufen werden. Bei der Regel geht es nicht darum, Konzernstrukturen zu privilegieren, sondern neutral zu behandeln. Sonst würde man nicht Wertschöpfung besteuern, sondern Organigramme.

*aufgeteilt auf zwei Ebenen: 30% zahlt die Gesellschaft auf ihren Gewinn, ~26% auf den Rest bei Ausschüttung die Privatperson, so dass sich am Ende absichtlich eine Gesamtbelastung von 48%, also quasi dem Spitzensteuersatz für Einkommen + Soli ergibt.

[–] kossa@feddit.org 1 points 11 hours ago (1 children)

Aber ich gebe der Holding ja auch andere Privilegien: ich entziehe ja bei der Ausschüttung an die Holding ner Tochtergesellschaft quasi Kapital, und schütze ebenjenes Kapital vor den Geschäftsrisiken ebenjener Tochtergesellschaft.

Und wenn unser Steuersystem so logisch wäre, ist ja die Zwischenfirmenbesteuerung trotzdem Humbug, weil dann müsste ja keine Steuer anfallen.

Ich empfehle dir Code of Capital von der Princeton Professorin Katharina Pistor. Sie beschreibt, wie diese Strukturen (bspw. Holdinggesellschaften) explizit zur Steuervermeidung überhaupt codifiziert wurden.

[–] Quittenbrot@feddit.org 1 points 6 hours ago

Aber ich gebe der Holding ja auch andere Privilegien: ich entziehe ja bei der Ausschüttung an die Holding ner Tochtergesellschaft quasi Kapital, und schütze ebenjenes Kapital vor den Geschäftsrisiken ebenjener Tochtergesellschaft.

Das ist aber nicht holdingspezifisch. Bei einer "normalen" Gesellschaft, die einer natürlichen Person gehört, würde der Gewinn auf gleichem Wege abfließen. Nur eben nicht zur Holding, sondern zur Person. Das Prinzip, Ausschüttung der Gewinne, bleibt komplett gleich, es ändert sich nur, wer das Geld bekommt. Für einen Gläubiger der Gesellschaft ist das wurscht, die Abschirmung entsteht nicht durch die Holding, sondern durch die Rechtsform der eigentlichen Gesellschaft + die Ausschüttung.

Und wenn unser Steuersystem so logisch wäre, ist ja die Zwischenfirmenbesteuerung trotzdem Humbug, weil dann müsste ja keine Steuer anfallen.

Das stimmt! Das Problem hier ist, dass §3c EStG gleich zu Beginn festlegt, dass Ausgaben, die mit steuerfreien Einnahmen im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, nicht abgezogen werden dürfen. Das bedeutet, dass bei komplett steuerfreien Dividenden jedes betroffene Unternehmen fein säuberlich abtrennen müsste, wie viel von den Finanzierungs- und Verwaltungskosten nun auf diese Beteiligung entfällt. Stattdessen schreibt der Gesetzgeber einfach diese 5% pauschal vor, die aufwendigen Einzelfallermittlungen entfallen. Eine massive Arbeitserleichterung in der Praxis, aber eigentlich nicht logisch.

Ich empfehle dir Code of Capital von der Princeton Professorin Katharina Pistor. Sie beschreibt, wie diese Strukturen (bspw. Holdinggesellschaften) explizit zur Steuervermeidung überhaupt codifiziert wurden.

Interessant. Was schreibt sie denn genau?