Im Artikel geht nicht hervor was davon tatsächlich in den Bevörderungsbedingungen steht. Also hab ich mal reingesehen und hab nicht mal allgemeine Klauseln zu "Unterbrechung" gesehen. Weder bei DB noch ÖBB.
Hab dann noch weiter reingelesen, und der ÖBB schreibt sogar extra bei Standardtickets "Sie können Ihre Fahrt zwischendurch unterbrechen"*!
Also weiß nicht was der Artikel da ranziehen will, aber ich glaube die Behauptungen sind falsch und es ist vertraglich erlaubt jederzeit irgendwo auszusteigen wie man lustig ist.
*Die ÖBB setzt außnahmen, aber nur für ein paar (7) Österreichische Städte. Außerdem nur wenn das Start oder Endbahnhöfe sind. Nicht sicher was es damit auf sich hat aber trifft hier ja nicht zu, geht wahrscheinlich um Entschädigung durch ÖPNV Verspätung o.ä.
Stimmt, da wäre es. Bringt uns dann aber wieder zur ursprünglichen Thematik
Das hier scheint dann weiter völlig haltlos dazustehen.
PS: Siehst du bei der DB eine ähnliche Klausel, oder steht da wirklich nichts?