Nach einer kurzen Recherche konnte ich jedoch nicht herausfinden, ob es eine Vorschrift gibt, was denn der maximale Höhenunterschied sein darf.
Folgende Regelwerke machen Vorgaben dazu:
- EBO § 13 (Deutsches Recht)
- DB Ril 813.0201 (DB interne Richtlinie)
- TSI PRM (EU-Verordnung)
Um es kurz zu machen, 50 mm ist Grenzwert in der Höhendifferenz.

