this post was submitted on 06 Jun 2026
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Drehscheibe - alles zur Eisenbahn, zu Zügen etc

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Alles über Eisenbahnen und Züge in DACH und weltweit.

Community-Logo von Olaf1541 auf Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0

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In meiner Region sollen zum Fahrplanwechsel 2 Haltepunkte bei einer Linie ausfallen, weil der Höhenunterschied zwischen der Bahnsteigkante und dem Zugeinstieg zu hoch sind (55cm vs 96cm) und die neu bestellten Züge Verspätung haben. Nach einer kurzen Recherche konnte ich jedoch nicht herausfinden, ob es eine Vorschrift gibt, was denn der maximale Höhenunterschied sein darf. Weiß hier jemand mehr dazu?

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[–] Rogue1633@discuss.tchncs.de 2 points 2 weeks ago

Danke für die Antwort. Die TSI PRM ist interessant zu lesen.

Die EBO § 13 macht keine Angaben zum Höhenunterschied zwischen Zug und Bahnsteig.

Die interne Richtlinie kann ich als externer leider nicht lesen/finden.

Im TSI PRM finde ich die 50 mm als Definition für den Begriff "Niveaugleicher Einstieg". Leider ist der niveaugleiche Einstieg nicht immer die Regel in Deutschland. Deswegen war die Frage eher, wie weit man das ausreizen darf. Also nicht beim Neubau/Umbau, sondern wenn man den Fahrplan erstellt und eine vorgegebene Menge an Fahrzeugen und Bahnsteigen hat.