Macht halt absolut Sinn, wenn man sich geistig einmal von den bei Autos grundsätzlich völlig abgedrehten Vorstellungen wegbewegt: Wenn ich irgendeinen sperrigen Gegenstand wie einen Kleiderschrank einfach bei irgendwem Fremden in den Vorgarten stelle, warum sollte der den nicht auf meine Kosten entfernen lassen dürfen? Und wenn ich irgendwem gestatte, dass er bei mir in der Wohnung für eine Weile Sachen lagern darf und der die nicht zum vereinbarten Termin wieder abholt, warum sollte ich sie nicht irgendwann auf seine Kosten woanders einlagern dürfen?
DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Zwei Dinge wurden mich schon noch interessieren, die ich im Bericht nicht gefunden habe:
Dass die Frau aus Sachsen ist, wurde mehrmals erwähnt, aber nicht wo der Parkplatz steht.
Das andere wäre die tatsächliche Zeitüberschreitung, die dem Abschleppauftrag vorausgegangen ist. 5 Minuten? Halbe Stunde? Länger?
Von der Länge der Zeitüberschreitung steht leider auch im Urteil selbst nichts.
Wieso ist das überhaupt bis vor den BGH gegangen? De Entscheidung ist ja alles andere als abwegig.
Es geht um Autos.
Viele Leute hier haben eine sehr emotionale Beziehung zu ihren Auto.
Wenn jemand sein Fahrrad auf fremden Privatgrund abschließt, darf der Grundbesitzer dieses nicht ohne vorherige Kontaktversuche entfernen lassen. Aber ein Auto auf einem Parkplatz (wo es immerhin hingehört) darf 1 Sekunde nach Parkzeitende ohne weiteres Prozedere abgeschleppt werden?
Schon wild, ganz unabhängig davon wie man zu Autos und Fahrrädern steht. Wird das jetzt für jeglichen Eigentumsgegenstand einzeln geklärt?
Ein Auto kann über das Kennzeichen immer dem Besitzer zugeordnet werden (Abschleppen, Brief schicken). Fahrräder nicht, daher ist Zettel für den Besitzer an das Fahrrad hängen schon sinnvoll. Autobesitzer bekommen ihr Auto ja in der Regel zurück. Das muss auch für Fahrradbesitzer gelten, aber da ist die Gefahr viel höher, dass der Besitzer sein Fahrrad nicht wiedersieht wenn es einmal entfernt wurde.
Fahrrad nimmt wieviel Platz weg? 0,5qm? Ein Auto dagegen nimmt mehrere qm weg, lässt sich nicht bewegen und ist echt sperrig. Ist halt ein substanzieller Unterschied
Ich denke, wenn das in den Parkregeln, die sie durch Bezahlen des Tickets akzeptiert hat, so geregelt ist, dann kann der Grundstückseigentümer das so machen.