this post was submitted on 21 Jan 2026
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Wenn jemand sein Fahrrad auf fremden Privatgrund abschließt, darf der Grundbesitzer dieses nicht ohne vorherige Kontaktversuche entfernen lassen. Aber ein Auto auf einem Parkplatz (wo es immerhin hingehört) darf 1 Sekunde nach Parkzeitende ohne weiteres Prozedere abgeschleppt werden?
Schon wild, ganz unabhängig davon wie man zu Autos und Fahrrädern steht. Wird das jetzt für jeglichen Eigentumsgegenstand einzeln geklärt?
Ein Auto kann über das Kennzeichen immer dem Besitzer zugeordnet werden (Abschleppen, Brief schicken). Fahrräder nicht, daher ist Zettel für den Besitzer an das Fahrrad hängen schon sinnvoll. Autobesitzer bekommen ihr Auto ja in der Regel zurück. Das muss auch für Fahrradbesitzer gelten, aber da ist die Gefahr viel höher, dass der Besitzer sein Fahrrad nicht wiedersieht wenn es einmal entfernt wurde.
Fahrrad nimmt wieviel Platz weg? 0,5qm? Ein Auto dagegen nimmt mehrere qm weg, lässt sich nicht bewegen und ist echt sperrig. Ist halt ein substanzieller Unterschied
Ich denke, wenn das in den Parkregeln, die sie durch Bezahlen des Tickets akzeptiert hat, so geregelt ist, dann kann der Grundstückseigentümer das so machen.