this post was submitted on 21 Jan 2026
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Ich habe 100 Wohnungen und verdiene ganz gut daran, dass die Leute Sachen bei mir einlagern. Wenn jemand 5 Minuten zu spät kommt, um die Sachen abzuholen, lasse ich sie woanders einlagern. Und das auch unabhängig davon, ob ich noch 99 freie Wohnungen habe.
Hast du Infos gefunden, wie lang die bezahlte Parkzeit überschritten wurde? Das würde mich tatsächlich interessieren.
Der Abschleppwagen, der bereit steht, um abzuschleppen sobald die Parkzeit um wenige Minuten überschritten wurde, als einträgliches Geschäftsmodell, fühlt sich für mich anders an, als wenn der Parkplatzbesitzer zyklisch mal den Parkraum von Autos befreit, die mehrere Tage länger dort stehen, als sie gezahlt haben, weil sonst für zahlende Kunden kein Platz mehr ist. Mal als 2 Extrembeispiele.
Fürs Gericht irrelevant, weil die nicht drauf eingehen. Für mich aber relevant, um für mich zu entscheiden, wie ich das finde.
Man hat halt kein Recht darauf "mal 5 Minuten länger" auf fremdem Grund seine Karre abzustellen. Autofahrer denken zwar das sei schon nicht so schlimm, aber wenn es dir wichtig ist dass dein Auto nicht abgeschleppt wird dann sei halt pünktlich wieder da um dein scheiß Ticket zu verlängern oder wegzufahren. Recht auf Parkplatz gibt es nicht, weder auf kostenpflichtigen Parkplätzen, noch auf dem Fahrradweg und auch sonst nirgends.
EDIT: An manchen Orten wenig Parkplätze zu haben ist kein Fehler sonder by Design. Wir wollen dein Auto hier nicht stehen haben
Nein, aber bei jemandem der das Menschen geschäftlich gegen Zahlung gestattet, würde ich erwarten, dass da schlicht und ergreifend bei Abholung eine Nachzahlung für die extra Zeit eingefordert wird. Wenn ich 3 Stunden Eintritt in der Sauna bezahle, rufen die ja auch nicht die Polizei, wenn ich nach 3:10 noch beim Haare föhnen bin.
In der Sauna bin ich ja auch da und ansprechbar... Das Auto kann ich nicht ansprechen um zu fragen wie lange es denn noch dauert
Ist ja auch ziemlich Wurst, weil der Besitzer es ja irgendwann abholen kommt. Im Zweifel werden eh heutzutage die Kennzeichen erfasst, sodass man die Leute auch nachträglich noch findet. Wir reden ja wohl über einen kommerziellen Parkplatz, nicht über deine Einfahrt.
Mit dem Kennzeichen findest du den Halter, nicht zwangsläufig den Fahrer. Deswegen machen Blitzer auch Fotos vom Fahrerraum
Und welcher Prozentsatz geht deswegen vor Gericht?
Was meinst du denn wie die Parkplatzbetreiber vor Supermärkten ihre lächerlich hohen Forderungen eintreiben, wenn man die Parkscheibe vergessen hat?
Es gibt zwar keine Halterhaftung dafür, der Halter muss aber die Verfahrenskosten tragen, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann.
Das werden Halter sich also vielleicht überlegen, je nachdem wie hoch die Parkgebühr wäre.