this post was submitted on 13 Aug 2026
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Wehrhafte Demokratie

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[–] kossa@feddit.org 16 points 6 days ago* (last edited 5 days ago) (1 children)

Denn am Ende entscheidet eben doch die aktuelle Legalität statt der wahrgenommenen Legitimität, ob man sich im Widerspruch zur geltenden Verfassung befindet

Nein!

Die Legalität wird von Gerichten untersucht, ggf. unter Zuhilfenahme von Polizei und Staatsanwaltschaft. Ob eine Aktionsform legal ist, ist aber für die Frage der damit einhergehenden Verfassungstreue (für die der VS zuständig wäre) unerheblich.

Nehmen wir die Letzte Generation oder die Tagebaubesetzungen. Das waren illegale Aktionen, aber die Gruppierungen waren/sind nicht darauf aus die bestehende Staatsordnung zu überwinden. Au contraire, sie wollen mit ihren Aktionen die Entscheider und den Souverän beeinflussen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung die Themen anzugehen. Kein Fall für den Verfassungsschutz.

Umgekehrt die AfD: sie bewegt sich mit ihren (sichtbaren) Aktionsformen (sich zu Wahlen aufstellen, Infosstände machen, Demos organisieren etc. pp.) vollständig im Rahmen der Legalität, ist aber ihrem Wesenskern auf die Überwindung der verfassungsmäßigen Ordnung ausgerichtet (namentlich geht es da immer um Art. 1 und 20 GG). Also ein Fall für den Verfassungsschutz.

TL;DR: wenn ich jemanden auf der Straße random aufs Maul gebe, ist das zwar nicht legal, macht hich aber nicht zum Verfassungsfeind.

[–] Quittenbrot@feddit.org 2 points 5 days ago (1 children)

TL;DR: wenn ich jemanden auf der Straße random aufs Maul gebe, ist das zwar nicht legal, macht mich aber nicht zum Verfassungsfeind.

Random ja. Aber die IL agiert ja nicht random, sondern mit dem klar formulierten Anspruch und übergeordneten Ziel, aus einer radikalen Position heraus und 'im Kampf' das 'System' zu überwinden. Wie gesagt, dazu kann man stehen, wie man mag. Aber darüber ergibt sich rasch eben nicht nur die Opposition zum Staat, sondern die Opposition zur Verfassung -> Fall für den Verfassungsschutz.

Diesen revolutionären Anspruch hatte die LG meines Erachtens nie. Hier war der Vorwurf stattdessen ja auch eher 'Bildung einer kriminellen Vereinigung'.

Und dass die AfD nicht nur ein Fall für den Verfassungsschutz ist, sondern dringend verboten gehört, da werden wir beide keinen Streit haben. Wie du richtig sagst, hier ist der Wesenskern so verdorben, dass vollkommen irrelevant ist, wie friedlich und harmlos sie sich präsentiert. Im Zweifel macht sie das sogar nur noch gefährlicher und verbietungswürdiger.

[–] kossa@feddit.org 0 points 5 days ago (1 children)

Ich kenne die IL nicht und habe sie deshalb auch nicht in meinen Beispielen genannt. Mir ging es nur darum, dass diese Behauptung

Denn am Ende entscheidet eben doch die aktuelle Legalität statt der wahrgenommenen Legitimität, ob man sich im Widerspruch zur geltenden Verfassung befindet

nicht stimmt. In beide Richtungen nicht (also, illegal ist nicht automatisch verfassungsfeindlich und legal ist nicht automatisch nicht verfassungsfeindlich)

[–] Quittenbrot@feddit.org 2 points 5 days ago

illegal ist nicht automatisch verfassungsfeindlich und legal ist nicht automatisch nicht verfassungsfeindlich

Volle Zustimmung.

Das will ich damit auch nicht gesagt haben.

Nur, wenn ich, wie die IL, eine Gruppierung bin, die einerseits den revolutionären Anspruch auf 'Kampf gegen das System' habe, andererseits aber in meinen Aktionen wahrgenomme Legitimität über aktuelle Legalität stelle, dann lande ich eben ruckzuck in Opposition zur Verfassung.