this post was submitted on 14 Jun 2026
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Das ist weder moralisch noch völkerrechtlich dasselbe. Länder haben völlig legitimerweise die Möglichkeit, (hoffentlich demokratisch) zu beschließen, (bestimmte) Leute nicht reinzulassen - und das dann auch durchzusetzen. Das ist Ausdruck von Souveränität und es lässt sich sogar argumentieren, dass es notwendig ist, wenn man Demokratie haben will, oder wie will man Demokratie haben, wenn jederzeit jeder aus dem Ausland reinkommen kann und nach einiger Zeit er oder seine Nachkommen Teil des Staatsvolks, das Träger der Demokratie ist, wird?
Leute nicht rauszulassen, ist kein Ausdruck von Souveränität, sondern Freiheitsentzug - die DDR war im Wesentlichen ein großes Gefängnis.
Das sieht auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte so (Artikel 13):
Das etabliert ein Recht auf Auswanderung, aber nicht auf Einwanderung.