this post was submitted on 20 May 2026
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Und wohin schieben wir dann deutsche Raser ab?
In den ÖPNV. Wenn es nach mir ginge für immer.
Und warum schieben wir Raser mit anderem Pass zusätzlich in andere Länder ab?
Vermutlich um Geld zu sparen und/oder weil ihre Aufenthaltserlaubnis bei Verurteilung für schwere Straftaten entzogen wird. Man sollte auch bedenken, dass es hier nicht um ein Urteil für Raserei geht, sondern für ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge.
Das Problem ist, dass hier Menschen aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit unterschiedlich behandelt und verurteiltnwerden. Es gibt auch Urteile gegen deutsche Staatsangehörige, die wegen verbotener Kraftfahrzeugrennen oder allgemein Raserei mit Todesfolge verurteilt werden. Die bleiben aber in Deutschland. Das heißt, die Strafe für das gleiche Verbrechen unterscheidet sich. Und das darf nicht sein.
Die Strafe ist die selbe. Nur lebt die betroffene Person in Deutschland unter einer Auflage: Begehe keine schweren Straftaten. Die Ausweisung ist keine Strafe für die Tat, sondern die Konsequenz für den Verstoß gegen die Auflagen.
Ähnliches bei Bewährung. Du brichst jemandem die Nase, ich breche jemandem die Nase. Du hattest keine Bewährung und bekommst eine Geldstrafe. Ich hatte Bewährung, bekomme eine Geldstrafe und gehe in den Knast. Auch hier bekommen wir die selbe Strafe, ihre Konsequenzen sind jedoch anders.
Nur dass bei Bewährung vorheriges Fehlverhalten vorliegt. Bei der Augenthaltsgeschichte ist es reine Glückssache, wo du geboren wurdest.
Gut, ändert aber nichts am eigentlichen Fall. Es gibt eine Auflage, gegen diese wurde verstoßen.
Ich will hier auch nicht des Teufels Advokat spielen, ich verteidige den Staat nicht. Ich versuche nur zu erklären, warum die Konsequenz in diesem Fall eine Ausweisung ist.
Naja, glaubst du denn wirklich, ich wüsste nicht, was grob die rechtliche Grundlage für diese Abschiebung sei?
Ich will darauf hinaus, dass Abschiebungen grundsätzlich nicht stattfinden sollten, dass die rechtliche Grundlage (die "Auflagen") Gleichbehandlungsgrundsätzen widerspricht und inhärent ungerecht ist.
Dann stell die Frage halt auch so, hätte uns beiden Zeit und Energie gespart.
Ob Abschiebung auf Basis einer Straftat gegen Artikel 3 des GG verstößt, kann ich dir nicht sagen.
Rhetorische Stilmittel sind dir augenscheinlich auch neu. Viel Spaß dabei, dich da einzulesen, ist eine spannende Welt.
Du willst - neben den ausreichend vorhanden Arschlöchern mit deutschem Pass - auch noch welche ohne einen solchen im Land behalten? Warum? Ich sehe persönlich keinen Arschlochmangel in DE der so etwas rechtfertigen würde...
Deutscher Pass oder nicht sollte einfach keinen Unterschied machen. Wer in Deutschland gegen deutsche Gesetze verstößt, sollte in Deutschland entsprechend bestraft werden (sofern diese Gesetze überhaupt Anwendung finden sollten, aber da es hier nicht um Einwanderungsrecht, die Konsequenzen eines unzureichenden Systems o.ä. geht, müssen wir diese Diskussion hier nicht führen).
Sicherlich könnte man darüber reden, wenn eine zu einer Freiheitsstrafe verurteilte Person diese lieber im Heimatland absitzen möchte und die dortigen Haftbedingungen nicht schlechter als in Deutschland sind, aber das wäre dann keine Abschiebung sondern eine Überstellung.
Sahelzone?