this post was submitted on 20 May 2026
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Dann stell die Frage halt auch so, hätte uns beiden Zeit und Energie gespart.
Ob Abschiebung auf Basis einer Straftat gegen Artikel 3 des GG verstößt, kann ich dir nicht sagen.
Rhetorische Stilmittel sind dir augenscheinlich auch neu. Viel Spaß dabei, dich da einzulesen, ist eine spannende Welt.
"Das Problem ist, dass hier Menschen aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit unterschiedlich behandelt und verurteiltnwerden"
"Das heißt, die Strafe für das gleiche Verbrechen unterscheidet sich."
Das sind halt einfach falsche Aussage, da hilft dir die Ausrede mit rhetorischen Stilmitteln auch nicht mehr. Malt aber, zusammen mit deinen Downvotes, ein schönes Bild der Diskussionskultur, die du verfolgst.
Du bist hier übrigens diejenige Person, die die Behauptung aufstellt, "dass die rechtliche Grundlage (die “Auflagen”) Gleichbehandlungsgrundsätzen widerspricht". Hast du dafür irgendeinen Nachweis, außer deiner eigenen Auslegung der Gesetzestexte?
Wo sind meine Aussagen falsch? Wenn jemand, der nicht die deutsche Staatsbürgerschaft hat, aufgrunddessen andere Konsequenzen für die gleiche Straftat erfährt, ist das eine Ungleichbehandlung. Eine Ungleichbehandlung verstößt gegen den Grundsatz, dass Menschen unabhängig von Herkunft, Staatsangehörigkeit, Geschlechtsidentität, Sexualität, Hautfarbe, Religion usw. gleich behandelt werden sollten. Oder siehst du das anders?
Lol.
Passt zum Rest. Ich bin dann mal raus.
Okay, wenn du keine Lust auf Argumente hast, kannst du dir natürlich eine billige Ausrede nehmen, um dich rauszuziehen. Tschö.