Rettungsfähigkeit wird als die Fähigkeit definiert, eine Schülerin bzw. einen Schüler aus einer ge- sundheits- oder lebensgefährdenden Situation im Wasser zu befreien. Die Art und der Umfang der Rettungsfähigkeit in der Unterrichtspraxis hän- gen von den jeweiligen örtlichen Verhältnissen und Rahmenbedingungen ab. Wesentliche Einflussgröße ist hierbei die Beschaffenheit des Schwimmbades (z. B. Beckengröße, Wassertiefe, Übergang Nicht- schwimmer-Schwimmerbereich).
Die Sicherheit im Schwimmunterricht im Sinne der Wasserrettung erfordert ein bestimmtes Maß an körperlicher Leistungsfähigkeit und spezifische Kenntnisse. Diese erfüllt eine Lehrkraft dann, wenn sie in dem Schwimmbecken, in dem der Unterricht stattfindet, eine verunfallte Person situativ ange- messen unter den höchsten Stressbedingungen
- an jeder Stelle aus jeder Tiefe des Schwimmbe- ckens an die Wasseroberfläche bringen,
- mit dem Gesicht über Wasser an den Beckenrand transportieren / schleppen,
- über den Beckenrand bergen,
- lebensrettende Sofortmaßnahmendurchführen sowie
- einen Notruf absetzen kann.
Lehrkräfte, die Schwimmunterricht erteilen, sind grundsätzlich verpflichtet, selbst sicherzustellen, dass sie im oben beschriebenen Sinn rettungsfähig sind. Es obliegt der Eigenverantwortung der Lehr- kraft, im Rahmen ihrer beruflichen Fortbildung ihre Rettungsfähigkeit in angemessenen Abständen zu überprüfen
Sehr optimistische Lehrkräfte..
