Warum wurden da überhaupt Mopeds mit Elektromotor anders behandelt als Mopeds mit Verbrennungsmotor? In Deutschland braucht man ja schon für S-Pedelecs ein Kennzeichen, und die sind oft noch irgendwie als Fahrrad erkennbar.
Verkehrswende
In dieser deutschsprachigen Community dreht sich alles um das Thema Verkehrswende. Welche Entwicklungen gibt es in diesem Bereich? Wo hängt es?
In this German-speaking community, everything revolves around the topic Mobility transition. What developments are there in this area? Where are the problems?
Bis 25 kmh konnten Mopeds als Fahrrad durchgehen. Ist denk ich in Deutschland nicht so anders, S-Pedelecs brauchen auch nur ein Kennzeichen, weil sie schneller als 25 kmh fahren.
Sogenannte "E-Bikes", also Pedelecs, die eine Tretunterstützung bis maximal 25 km/h haben, gelten in Deutschland als Fahrräder. Man braucht um sie zu führen weder eine Fahrerlaubnis noch eine Versicherung oder einen Helm.
Für Fahrzeuge, die kein "E-Bike" sind und nur maximal 25 km/h fahren braucht man in Deutschland eine Mofa-Prüfbescheinigung und sie unterliegen der Versicherungspflicht (Versicherungskennzeichen) außerdem besteht Helmpflicht.
Um S-Pedelecs, also die mit Tretunterstützung bis 45 km/h, zu führen, braucht man, genau wie bei einem Moped auch, sowohl ein Versicherungskennzeichen als auch die Fahrerlaubnis der Klasse AM und einen Helm.
Genau dort sieht der ÖAMTC Schwierigkeiten: Es gebe in vielen Fällen „keine praktikable Möglichkeit, die neuen Anforderungen zu erfüllen und auf kurzem Weg eine Zulassung zu bekommen“.
Wieso genau geht das denn nicht, wenn andere behaupten, dass diese Vehikel Verbrenner-Mopeds praktisch vollständig entsprechen? Fehlt da die gesetzliche Grundlage für Mopeds mit E-Motor, oder was ist da los?
Wenn die Zulassung möglich ist, bin ich eher auf der Seite der Regulierung. Das hat man ja schon bei den elektrischen Tretrollern, wenn Vehikel gar nicht reglementiert werden bauen sehr viele Leute damit Scheiße. Natürlich ärgerlich, wenn man sich sowas nur deswegen gekauft hat, weil es so billig ist, aber das war ja durchaus absehbar dass das nicht von Dauer sein wird.
Wenn das Fahrzeug unter die Fahrzeugklasse L1e-B fällt, muss es angemeldet werden: Dafür ist eine Eintragung in die Genehmigungsdatenbank mittels COC notwendig. Sollte kein COC-Papier vorhanden sein, ist eine Einzelgenehmigung notwendig. Hierfür müssen alle Nachweise der VO (EU) 168/2013 erbracht werden – diese kann entweder der Fahrzeughersteller oder ein TÜV bestätigen. (OEAMTC)
Ich geh mal davon aus, dass ohne COC Papiere die Aufwände für die Zulassung (Einzelgenehmigung) den Wert der Fahrzeuge übersteigen.
Klingt, als müssten sich halt die Hersteller oder nationalen Vertriebspartner darum kümmern, dass die zuständigen Behörden die notwendigen Dokumente bekommen. Wie lange dauert sowas denn, wenn die Hersteller kooperativ sind und das Modell nicht gegen Vorschriften verstößt?
Es geht wieder einmal um die zahlreichen Elektro-Roller, die tausendfach für Lieferdienste unterwegs sind.
Und ich bin zwiespältig in dieser Sache … einerseits ist hier sicher ein Handlungsbedarf. Aber tausende Fahrzeuge quasi zu verbieten und die Leute zum AM Schein zu verpflichten scheint mir auch nicht gerade verhältnismäßig.