Wenn das Fahrzeug unter die Fahrzeugklasse L1e-B fällt, muss es angemeldet werden: Dafür ist eine Eintragung in die Genehmigungsdatenbank mittels COC notwendig. Sollte kein COC-Papier vorhanden sein, ist eine Einzelgenehmigung notwendig. Hierfür müssen alle Nachweise der VO (EU) 168/2013 erbracht werden – diese kann entweder der Fahrzeughersteller oder ein TÜV bestätigen. (OEAMTC)
Ich geh mal davon aus, dass ohne COC Papiere die Aufwände für die Zulassung (Einzelgenehmigung) den Wert der Fahrzeuge übersteigen.
Bis 25 kmh konnten Mopeds als Fahrrad durchgehen. Ist denk ich in Deutschland nicht so anders, S-Pedelecs brauchen auch nur ein Kennzeichen, weil sie schneller als 25 kmh fahren.