Die Kölner Dumont-Presse berichtet dazu:
Der Kölner Stadtanzeiger schreibt "Stadt bricht Verkehrsversuch ab
" (Paywall): "Zur Begründung teilte das Gericht mit (...) die Benutzung von Straßen oder Abschnitten dürfen nur aus Sicherheits- oder Ordnungsgründen beschränkt werden. Der Zustand der Straße, Witterungsbedingungen, eine hohe Verkehrsbelastung oder hohe Unfallzahlen seien solche Gründe (...) Die Erhöhung der allgemeinen Lebens- und Aufenthaltsqualität sowie die Belebung der Geschäfte und Gastronomie sind keine straßenverkehrsrechtlich relevanten Schutzgüter."
Kennt die Kölner Verwaltung eigentlich den rechtlichen Rahmen von "Verkehrsversuchen" nicht? Ich selbst habe es nur am Rande verfolgt, sind die Maßnahmen wirklich so dilettantisch vorbereitet und umgesetzt worden?
Weitere Artikel in der Kölner Rundschau "Stadt Köln beendet Verkehrsversuch nach Gerichts-Entscheid" (Paywall) sowie im Express "Zoff in Kölner PolitikAutos zurück auf Deutzer Freiheit – wie geht es mit den anderen Verkehrsversuchen weiter?", in diesem auch Stellungnahmen der Kölner Ratsparteien, u.a.: "CDU-Chef Karl Alexander Mandl sagt: „Jetzt muss es auch der Letzte begreifen, dass diese Versuche nicht nur gegen den Bürgerwillen stattfinden, sondern sogar noch rechtswidrig sind.“ Der CDU-Chef: „Die Konsequenzen sind ein Rückgang des Einzelhandels und Frustration sowie längere Staus mit mehr klimaschädlichen Emissionen. Mehr Schaden als Nutzen! Schluss mit diesen hilflosen Versuchen. Jetzt muss auch der Wahnsinn auf der Trankgasse sofort beendet werden.“"