this post was submitted on 20 Nov 2025
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Das Bundesverfassungsgericht ist Wächter der deutschen Demokratie. Doch was passiert dort eigentlich? Ex-Verfassungsrichterin Susanne Baer über Vielfalt als Stärke und die Bedrohung der Freiheit.

Das Grundgesetz ist für Susanne Baer unverzichtbar, sie trägt es immer bei sich. Zwölf Jahre lang hat die Juristin als Verfassungsrichterin in Karlsruhe mit dafür Sorge getragen, dass das Grundgesetz beachtet und eingehalten wird. Mit Sorge beobachtet Baer, wie in Zeiten autoritärer Umtriebe Verfassungsgerichte weltweit unter Druck geraten. Und auch in Deutschland steht nicht alles zum Besten, wie das Drama um die eigentlich für Karlsruhe nominierte Frauke Brosius-Gersdorf zeigte.

Um die Bedeutung des Bundesverfassungsgerichts deutlich zu machen, hat Baer ihr Buch "Rote Linien" geschrieben. Im Interview erklärt die Juristin, warum Karlsruhe vor antidemokratischen Kräften geschützt werden muss, wie das Bundesverfassungsgericht arbeitet und warum dort niemals irgendwelche "Deals" gemacht werden.

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[–] DandomRude@lemmy.world 13 points 4 months ago* (last edited 4 months ago)

Die Entscheidung des Landtags in Baden-Württemberg, die US-Massenüberwachungssoftware Gotham einzuführen, ist ein weiteres, erschreckendes Beispiel für derlei autoritäre Umtriebe in Deutschland.

Der Landtag hat die Einführung dieser Software vergangene Woche mit nur 22 Gegenstimmen beschlossen und dazu sogar eigens das Polizeigesetz geändert, um das Grundrecht der Bürger auf informationelle Selbstbestimmung letztlich auszuhebeln.

Gotham ist ein Produkt des US-Unternehmens Palantir Technologies, das 2003 vom Multi-Milliardär und bekennenden liberitär-autokratischen Demokratiegegner Peter Thiel gegründet wurde. Neben weiteren PayPal-Gründern waren Jeffrey Epstein sowie der ehemalige israelische Premierminister Ehud Barak am Aufbau des Unternehmens beteiligt.

Ebenfalls erschreckend: Die Entscheidung, diese Software in BaWü einzusetzen, wurde maßgeblich von den Grünen mitgetragen, die die Mehrheit im Landtag haben. Der Volkswille wurde dabei völlig außen vor gelassen: Eine Petition mit über 13.000 Unterschriften, die im Vorfeld der Abstimmung gefordert hatte, den bereits zuvor widerrechtlich geschlossenen Vertrag mit Palantir offenzulegen und rückabzuwickeln, wurde schlicht ignoriert.

Hier eine Übersicht dazu, welcher Abgeordnete wie gestimmt hat.

[–] A_norny_mousse@feddit.org 12 points 4 months ago* (last edited 4 months ago)

Ich musste mich erst über den Brosius-Gersdorf-Eklat informieren, und stiess dabei auf diesen Artikel vom Juli:

Am Wochenende hat AfD-Fraktionsvize Beatrix von Storch die Abgeordneten der Rechtspartei auf einen verschärften Kulturkampf eingeschworen. Durch eine Betonung gesellschafts- und kulturpolitischer Themen solle ein Bruch zwischen dem rechten und linken Lager herbeigeführt und die schwarz-rote Koalition gespalten werden. Wenn sich Union, SPD und Grüne so weit entfremdet hätten, dass sie nicht mehr koalitionsfähig wären, mache das den Weg frei für schwarz-blaue Bündnisse. „Brandmauer stürzen“, „Schwarz-Rot spalten“ sind die Schlagworte dieser Strategie.

Unpolitisches Verhalten - Trolling - ist buchstäblich Programm ist bei der AfD.


Ein paar für mich interessante Zitate aus obigem Interview:

Die AfD hat bislang – zu ihrem Leidwesen – keinen Kandidaten ans Bundesverfassungsgericht entsenden können.

Das hat seine Gründe. Die 16 Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts werden hälftig von Bundestag und Bundesrat gewählt, jeweils mit einer Zweidrittelmehrheit. Selbstverständlich hat die AfD also das Recht, Kandidaten für Karlsruhe vorzuschlagen, und hat das auch bereits getan. Aber sie fanden nicht die Unterstützung anderer Parteien. Wenn eine Partei in Teilen bereits vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wird, und ansonsten selbst ausgibt, sich nach außen gut benehmen zu wollen, aber ansonsten Hetze gegen andere Menschen duldet, fördert oder gar betreibt, dann ist ja mehr als zweifelhaft, ob ihre Kandidaten fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Und das müssen sie, denn das ist die Idee.

Welche konkrete Gefahr besteht?

Wer auch immer mit welcher Weltanschauung im Gericht sitzt: Alle müssen den Konsens wollen. Wenn dagegen Leute in so ein Gericht kommen, die lieber polarisieren, funktioniert das nicht. Im Verfassungsgericht sind ja abweichende Meinungen erlaubt. Aber sogar die sind auf der Suche nach überzeugenden Argumenten. Wer aus dieser Suche aussteigt, unterläuft das insgesamt. Deshalb war es auch sehr beunruhigend, dass sich während der Coronapandemie sogar Richter und Staatsanwälte ganz eindeutig über ihre Befugnisse hinweggesetzt haben, um ihre politischen Auffassungen durchzusetzen. Wer den Rechtsstaat nicht achtet, sondern im Gewand des Rechts eigentlich Unrecht betreiben will, hat in Gerichten nichts verloren. Wir sollten uns da nicht täuschen lassen.

Wie steht es um die juristische Resilienz des Karlsruher Gerichts?

Im internationalen Vergleich steht das deutsche Gericht nicht schlecht da. Ende 2024 hat eine große Mehrheit im Deutschen Bundestag dafür gesorgt, dass bestimmte Regeln für das Bundesverfassungsgericht ins Grundgesetz gekommen sind. Das war gut und wichtig, denn die Gefahr ist damit zwar nicht gebannt, aber sie wurde immerhin erkannt.