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Ziel der damaligen Ampel-Regierung war es, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung und Alten zu verhindern.
Im Gesetz heißt es sinngemäß: Stehen Ärzte vor der Entscheidung, welche schwer kranken Patienten sie bei zu knappen Ressourcen zuerst intensivmedizinisch behandelt sollen, dann darf ausschließlich die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit eine Rolle spielen – auf beispielsweise Alter, Geschlecht oder etwaige Behinderungen darf es nicht ankommen.
Wenn man als Axiom akzeptiert, dass jedes Leben gleich wertvoll ist, dann ist das doch die einzig logische Konsequenz, oder verstehe ich das falsch?
Die Beschwerde richtete sich unter anderem gegen ein [… im Gesetz] geregeltes Verbot einer nachträglichen Triage ("ex post") – also, dass die Behandlung eines Patienten mit geringer Überlebenswahrscheinlichkeit abgebrochen wird, um einen Patienten mit besserer Prognose zu versorgen. Die Kläger sahen darin einen Konflikt mit dem Berufsethos: Ärzten werde die Möglichkeit genommen, in einer Notlage die größtmögliche Zahl an Menschen zu retten.
Auch das verstehe ich nicht: In dem Fall geht es (scheinbar) ja darum, dass beide Patienten sterben werden, wenn man ihnen nicht hilft. Nur der eine (der, dem der Arzt gerade hilft) hat eine hohe Wahrscheinlichkeit, trotzdem draufzugehen. Dann steht der Arzt im Zweifel vor zwei Leichen: Vor der ersten, weil er die Behandlung nicht abgebrochen hat, obwohl die Aussichten schlecht standen, und vor der zweiten, weil er dem Patienten nicht geholfen hat, weil er mit dem ersten beschäftigt war.
Alles in allem finde ich die Regeln des Gesetzes, das jetzt gekippt wurde, so, wie es in dem Artikel beschrieben wird, für sinnvoll.
Auch das verstehe ich nicht: In dem Fall geht es (scheinbar) ja darum, dass beide Patienten sterben werden, wenn man ihnen nicht hilft. Nur der eine (der, dem der Arzt gerade hilft) hat eine hohe Wahrscheinlichkeit, trotzdem draufzugehen. Dann steht der Arzt im Zweifel vor zwei Leichen: Vor der ersten, weil er die Behandlung nicht abgebrochen hat, obwohl die Aussichten schlecht standen, und vor der zweiten, weil er dem Patienten nicht geholfen hat, weil er mit dem ersten beschäftigt war.
Das Gesetz hat genau das verboten, was verhindert, dass der Arzt vor 2 Leichen steht, nämlich einen Behandlungsabbruch bei einem aussichtslosen Fall zugunsten eines Patienten, der noch zu retten ist. Und genau deswegen ist es gut, dass das weg ist.
Stimmt. Ich kann wohl einfach nicht mehr lesen.
An sich scheint das Gesetz auch nicht wegen dem Inhalt gekippt worden zu sein sondern weil der Bund da nichts mitzureden hat. Mal schon ob und was die Länder daraus machen.
Wie ich die bisherige Regelung fand, da bin ich mir mit mir selbst gerade unsicher.
weil der Bund da nichts mitzureden hat. Mal schon ob und was die Länder daraus machen.
Die Länder auch nicht, und auch gar keine anderen Politiker, sondern nur Ärzte haben bei diesen Leitlinien etwas zu melden.
So wollen es die Ärzte, so war es früher, und so ist es auch IMHO am besten geeignet, um das Gewissen der Ärzte zu entlasten, die da "an der Front" die Entscheidungen treffen müssen.
Moralisch vielleicht aber rechtlich verstehe ich das Urteil so dass das in den Zuständigkeitsbereich der Länder fällt.
Aus welchem Grund das Urteil gefallen ist, ist letztendlich erst mal nebensächlich, es hat zum Glück ein schlechtes Gesetz (so schlecht, dass es tödlich war) außer Kraft gesetzt, das als reine Symbolpolitik gemacht wurde, um den Empörungszirkus der Massenmedien, die scheinbar überhaupt erst durch die Pandemie von Triage gehört hatten, zu besänftigen.
Wenn man als Axiom akzeptiert, dass jedes Leben gleich wertvoll ist,
Ach, das wäre schön und wertvoll, wenn wir wenigstens das wieder als gesellschaftlichen Konsens hinkriegen würden!
Gut und richtig so. Wenn die Medien- und Polit-Empöreria gerne Menschen umbringen will, sollen die das gefälligst selbst tun, und keine Ärzte per dummen Gesetzen dazu zwingen.