Bereits im November 2019 hatte das Bundesverfassungsgericht allerdings entschieden, dass eine Kürzung von 100 Prozent nicht zulässig ist. Um das vom Grundgesetz geschützte Existenzminimum zu sichern, dürfen die Sanktionen nicht zu weit gehen. Kürzungen in Höhe von 30 Prozent seien vertretbar, 60 oder 100 Prozent aber nicht.
...aber was kümmert die CxU, was die deutsche Verfassung sagt, wenn man damit bedürftige Menschen gegeneinander ausspielen kann? Und nebenbei noch schön rechte Ressentiments schürt mit einem Seitenhieb gegen die Ukrainer:innen hier.