18
BVerfG zur Strafverfolgung: Reform kassiert, Angehörige enttäuscht
(www.tagesschau.de)
Diese Community wird zum 01.07 auf read-only gestellt. Durch die anhäufenden IT-Probleme und der fehlende Support wechseln wir als Community auf www.feddit.org/c/dach - Ihr seid herzlich eingeladen auch dort weiter zu diskutieren!
Das Sammelbecken auf feddit für alle Deutschsprechenden aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und die zwei Belgier. Außerdem natürlich alle anderen deutschprechenden Länderteile der Welt.
Für länderspezifische Themen könnt ihr euch in folgenden Communities austauschen:
Eine ausführliche Sidebar findet ihr hier: Infothread: Regeln, Feedback & sonstige Infos
Auch hier gelten die Serverregeln von https://feddit.de !
Banner: SirSamuelVimes
In der Urteilsbegründung wurde (zum Teil) in etwa so argumentiert:
Im Gesetz steht praktisch genau das. Nur, wenn eine Verurteilung wegen der neuen Beweise sehr wahrscheinlich ist, dann geht die Wiederaufnahme. Nun wurde aber schon einmal mit "erdrückenden Beweisen" gegen ihn der Prozess gemacht. Der endete im Freispruch. Es ist also nicht möglich zu sagen, welche Beweise "über jeden berechtigten Zweifel" zur Verurteilung führen. Das Konzept, die Schwere der Beweise einzustufen ist also mit Mängeln behaftet.