this post was submitted on 13 Sep 2026
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Frag Feddit (Ask Feddit)
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Ich dachte, der Preis ist einheitlich? Abgesehen davon kann ich mir nur schwer vorstellen, dass der/die Kontrolleur:in des RMV bei einem Dticket eines anderen Verkehrsverbundes plötzlich ein Auge zudrückt.
Basierend auf anderen Threads vom OP, ist dies ein JobTicket. Also wäre es teurer weil der Arbeitgeber das vermutlich nur für den RMV zahlt.
Ich weiß ja nicht, was du aktuell für ein Ticket hast. Wenn man nur 1-2 Zonen bucht, kann ein lokales Monatsticket billiger sein als ein Deutschlandticket.
Das Deutschlandticket hat den Vorteil, dass man Verkehrsverbünde wählen kann, bei denen das Ticket tatsächlich ohne Internet gültig ist, z.B. als Chipkarte oder weil sie einfach Apps haben die weniger beschissen sind. Vllt. sogar als klassisches Papierticket, das hat bestimmt irgendein Verbund noch.
Ich kann mir das schlecht vorstellen - falls doch, bin ich da für Hinweise gerne offen.
Also klassische Papiertickets gibt es wohl nicht, aber in vielen Fällen handelt es sich wohl ohnehin nur um einen QR-Code, der abgescannt wird, was man an sich auch ausdrucken kann. Dazu folgende Links:
https://www.computerbild.de/artikel/News-Connected-Car-Urteil-bestaetigt-Deutschlandticket-auch-auf-Papier-gueltig-40694021.html https://www.smartphone-tipp.de/hintergruende/deutschland-ticket-ausdrucken/
Dazu muss man aber sagen, dass der Kläger in dem Rechtsstreit wohl mehr oder weniger offiziell das Ticket als PDF bekommen hat, was wohl die meisten (alle?) Anbieter mittlerweile eingestellt haben. Laut dem Blogger im zweiten Link nehmen offenbar viele Kontrolleure den Screenshot-Ausdruck an, aber sie können halt genausogut ablehnen und selbst wenn du eigentlich im Recht bist, ist es trotzdem schwierig, das auch durchzusetzen.
Ich denke, dass eine Chipkarte die bei weitem praktikablere Variante ist.
Im anderen Thread zu dem Thema hatte ich zu dem Urteil bereits recherchiert - das Urteil kam dadurch zustande, dass in den Beförderungsbedingungen der DB stand, dass ein digital zugestelltes Ticket in digitaler oder ausgedruckter Form vorzuweisen sei. An der Stelle der Beförderungsbedingungen steht jedoch inzwischen, dass der Fahrgast auf Aufforderung das Ticket auf dem digitalen Endgerät zu aktualisieren habe.
Ob das vor Gericht wiederum so Bestand hätte, wage ich zu bezweifeln - dass man aktuell noch ohne App oder Chipkarte regelmäßig durch die Kontrolle kommt, jedoch leider auch. Für den Moment nutze ich ungewollt die Chipkarte, da ich werktäglich die S-Bahn nutze, in der grundsätzlich der Personalausweis vorzuzeigen ist. Und wenn ich eh schon an die Brieftasche muss, möchte ich nicht noch zusätzlich auf dem Smartphone wühlen. Nun hoffe ich auf die EUDI-Wallet im kommenden Jahr.