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Frag Feddit (Ask Feddit)

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Ask Feddit

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Kunde seit Jahren bei dem Rhein-Main-Verkehrsverbund.

Der Rhein-Main-Verkehrsverbund hat mir eine E-Mail geschickt, in der Sie bestätigen, dass ich 7 Euro als ermäßigte Beförderungsentgelt zahlen muss, weil ich ihnen nicht den QR-Code in einer App gezeigt habe, sondern einen eigenständigen QR-Code und eine Rechnung. Auf der Rechnung sind die Art der Abonnement, die Gültigkeitsdauer, mein vollständiger Name, meine Adresse, der Preis des Abonnements sowie meine Kundennummer deutlich zu erkennen.

Das leuchtet mir nicht ein. Überhaupt nicht.

Abgesehen davon, Politiker und die Medien anzusprechen, weiß ich nicht, was ich tun soll. Deshalb frage ich euch: Was tun vernünftige Menschen in einer solchen Situation?

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[–] oliver@lemmy.ca 2 points 2 weeks ago

Im anderen Thread zu dem Thema hatte ich zu dem Urteil bereits recherchiert - das Urteil kam dadurch zustande, dass in den Beförderungsbedingungen der DB stand, dass ein digital zugestelltes Ticket in digitaler oder ausgedruckter Form vorzuweisen sei. An der Stelle der Beförderungsbedingungen steht jedoch inzwischen, dass der Fahrgast auf Aufforderung das Ticket auf dem digitalen Endgerät zu aktualisieren habe.

Ob das vor Gericht wiederum so Bestand hätte, wage ich zu bezweifeln - dass man aktuell noch ohne App oder Chipkarte regelmäßig durch die Kontrolle kommt, jedoch leider auch. Für den Moment nutze ich ungewollt die Chipkarte, da ich werktäglich die S-Bahn nutze, in der grundsätzlich der Personalausweis vorzuzeigen ist. Und wenn ich eh schon an die Brieftasche muss, möchte ich nicht noch zusätzlich auf dem Smartphone wühlen. Nun hoffe ich auf die EUDI-Wallet im kommenden Jahr.