this post was submitted on 13 Sep 2026
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Frag Feddit (Ask Feddit)
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Im anderen Thread zu dem Thema hatte ich zu dem Urteil bereits recherchiert - das Urteil kam dadurch zustande, dass in den Beförderungsbedingungen der DB stand, dass ein digital zugestelltes Ticket in digitaler oder ausgedruckter Form vorzuweisen sei. An der Stelle der Beförderungsbedingungen steht jedoch inzwischen, dass der Fahrgast auf Aufforderung das Ticket auf dem digitalen Endgerät zu aktualisieren habe.
Ob das vor Gericht wiederum so Bestand hätte, wage ich zu bezweifeln - dass man aktuell noch ohne App oder Chipkarte regelmäßig durch die Kontrolle kommt, jedoch leider auch. Für den Moment nutze ich ungewollt die Chipkarte, da ich werktäglich die S-Bahn nutze, in der grundsätzlich der Personalausweis vorzuzeigen ist. Und wenn ich eh schon an die Brieftasche muss, möchte ich nicht noch zusätzlich auf dem Smartphone wühlen. Nun hoffe ich auf die EUDI-Wallet im kommenden Jahr.