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this post was submitted on 28 Aug 2026
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Finde auch echt wild, dass Legislative bzw. Exekutive den Antrag stellen müssen. Warum kann nicht eine gefährdete Menschengruppe den Antrag stellen?
Also klar, am Ende nützt eine Judikativentscheidung wenig, wenn die Exekutive dann den Schwanz einzieht. Aber dieses ewige Aufschieben des Entscheidungsprozesses nützt auch einfach niemandem.
Dann würden die Familienunternehmer jetzt schon einen Verbotsantrag gegen die Linke gestellt haben. Wenn dann noch das Verfassungsgericht schlecht ist, dann wird so etwas verboten. Es gab gerade am Anfang der BRD waren auch einige sehr fragwürdige Gestalten Richter beim Verfassungsgericht. Also wurde bewusst eine entsprechende Hürde dafür eingebaut.
Allerdings wurde halt auch drei Organisationen der Antrag erlaubt, damit der im Notfall kommt. Nur hat leider das Verfassungsgericht bei der NPD die Latte für ein Verbot sehr hoch gelegt.
Naja, die (zusätzlichen) Latten, die das BVerfG am Beispiel NPD gelegt hat, nimmt die AfD ja easy. Die Latten sind
Gut, bei den V-Leuten weiß man es nicht so genau, aber ich glaube kaum, dass die AfD nur aus V-Leuten besteht.
Und sollte bei einem entsprechenden Verfahren genau das herauskommen, ist das auch eine sehr wichtige Erkenntnis
Sollen sie halt machen. Kann mir nicht vorstellen, dass man die aktuelle Linkspartei auch nur ansatzweise verbieten würde.