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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz

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Für Getränke mit einem Zuckergehalt zwischen 4,5 und 7 Gramm pro 100 Milliliter sollen dem Papier zufolge 26 Cent je Liter fällig werden. Bei mehr als sieben Gramm wären es 32 Cent, bei mehr als zehn Gramm 38 Cent pro Liter. Für Getränke, die ausschließlich Süßstoffe enthalten, soll ebenfalls ein Satz von 26 Cent pro Liter gelten. Damit wären beispielsweise Cola Zero, Sprite Zero oder Fanta Orange Zero betroffen.

Die zusätzliche Abgabe würde zudem nicht einfach bei den genannten Centbeträgen bleiben. Auf die Steuer käme die Mehrwertsteuer von 19 Prozent. Dadurch könnte der Endpreis noch stärker steigen.

Ein Beispiel: Eine Flasche Coca-Cola mit einem Liter Inhalt enthält laut den Angaben 10,6 Gramm Zucker pro 100 Milliliter. Dafür würden 38 Cent Steuer pro Liter fällig. Einschließlich Mehrwertsteuer ergäbe sich ein Aufschlag von rund 45 Cent. Ausgehend von einem bisherigen Preis von 1,23 Euro würde die Flasche demnach rund 1,68 Euro kosten. Noch deutlicher könnte der relative Aufschlag bei zuckerfreien Getränken ausfallen.

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[–] Obin@feddit.org 5 points 3 weeks ago* (last edited 3 weeks ago) (1 children)

Du hast vergessen, dass die Polizei Direktzugriff auf die Mitgliederlisten der Clubs hat (also keinen richterlichen Beschluss zur Einsicht braucht), man brandmarkt sich also bei einer Mitgliedschaft z.B. für Gängelei bei Verkehrskontrollen usw.

[–] simomat@feddit.org 5 points 3 weeks ago (1 children)

Das höre ich zum ersten mal. Und meine Blitzrecherche ergab:

Ein präventiver, dauerhafter oder automatisierter Zugriff der Polizei oder von Strafverfolgungsbehörden auf diese Verbrauchs- und Mitgliederdaten besteht nicht.

Hast du Quellen für deine Aussage?

[–] Obin@feddit.org 5 points 3 weeks ago* (last edited 3 weeks ago)

https://diehanfapp.de/blog/hat-der-staat-zugang-zu-konsumentendaten-der-cannabis-social-clubs/

Gut, die "zuständige Behörde" ist in diesem Fall nicht die Polizei, aber das ist alles Exekutive, daher aus meiner Sicht als eins zu betrachten. Und der Artikel kommt zu dem Schluss, dass von "Auf Verlangen" ja sicher kaum Gebrauch gemacht würde, aber dazu würde ich gerne Daten sehen, insbesondere zur Anfangszeit, in der die Polizei die Clubs ja massiv gegängelt hat.

Aber kann man sehen wie man mag ob das jetzt gleichbedeutend ist mit dem was ich in meinem letzten Kommentar geschrieben hatte. Ich bin zugegeben selbst in der Materie nicht drin, ich hatte das nur so abgespeichert als "der Staat hat die Mitgliedsdaten", was ja der Fall ist.

PS: Hier direkt der Gesetzestext: https://www.gesetze-im-internet.de/kcang/__26.html