this post was submitted on 28 Apr 2026
35 points (94.9% liked)

DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz

5207 readers
554 users here now

Das Sammelbecken auf feddit.org für alle Deutschsprechenden aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und die zwei Belgier. Außerdem natürlich alle anderen deutschprechenden Länderteile der Welt.

Für länderspezifische Themen könnt ihr euch in folgenden Communities austauschen:

___

Zusätzliche Regeln aus „Lessons learned":

___

Einsteigertipps für Neue gibt es hier.
___

Eine ausführliche Sidebar mit den Serverregeln usw. findet ihr auf der Startseite von feddit.org

___

founded 2 years ago
MODERATORS
you are viewing a single comment's thread
view the rest of the comments
[–] schnurrito@discuss.tchncs.de 13 points 1 week ago (2 children)

und die rechtliche Basis, warum das Teil der Zuständigkeit der EU sein könnte oder sollte, kann aber niemand schlüssig erklären, oder?

[–] squaresinger@lemmy.world 8 points 1 week ago* (last edited 1 week ago) (1 children)

Den Downvotes zum Trotz stimmt das schon. Strafrecht ist normal Ländersache, außer wenn es nötig ist international zu standardisieren (z.B. bei strafrechtlich relevanter Sicherheitsregulierung). Das seh ich hier nicht wirklich gegeben.

Edit: Ich sehe das auch kritisch, dass die EU sich hier einmischt. Die EU gibt nämlich nicht direkt Gesetze heraus, sondern nur Richtlinien nach denen dann die Länder Gesetze erlassen müssen, die dann wirklich gelten. Es ist also absehbar, dass das hier nicht zu einer einheitlichen Gesetzesgebung führt, sondern nur zu einer Latte landesspezifisch unterschiedlicher Gesetze, die unter Zeitdruck und mit einseitigen Vorgaben durchgepeitscht werden.

[–] GardenGeek@europe.pub 1 points 1 week ago

Ich finde eine Vereinheitlichung sinnvoll, weil sich daraus dann in ein paar Jahren tatsächlich sinnvollere Vergleiche der nationalen Gesetzgebung ableiten lassen. Aktuell hört man ja gerne mal ,,wegen der Migranten gibt es in Schweden viel mehr Vergewaltigungen als in anderen Ländern" ... was aber primär mit den unterschiedlichen Definitionen zusammen hängt, daher schafft eine Verheinheitlichung hier mehr Vergleichbarkeit.

[–] DdCno1@beehaw.org 4 points 1 week ago (1 children)

Die Bürger der EU haben mit ihren Stimmen den von ihnen gewählten Vertretern im EU-Parlament die Vollmacht gegeben, Gesetze zu verabschieden. Warum sollten Volksvertreter nicht das regulieren dürfen?

[–] schnurrito@discuss.tchncs.de 1 points 1 week ago (1 children)

Nein, nicht Gesetze, sondern Richtlinien und Verordnungen.

Wenn solche Details der Ausgestaltung des Strafrechts EU-Kompetenz sind, dann ist es fast alles. Es hat gute Gründe, dass unterschiedliche Themenbereiche auf unterschiedlichen Ebenen entschieden werden. Wenn ich mitentscheiden will, wie Sexualstrafrecht genau ausgestaltet sein soll, will ich das bei der Wahl zum nationalen Parlament tun, nicht zum Europäischen Parlament.

[–] DdCno1@beehaw.org 2 points 1 week ago (1 children)

Schön, dass du das willst. Ändert aber nichts. Andere Bürger in der EU haben dafür gestimmt, dass das EU-Parlament gesetzgeberische Kompetenz hat und sie haben auch dafür gestimmt, dass EU-Recht über nationalem Recht steht. Nachdem das EU-Parlament für ein Gesetz gestimmt hat, ist es übrigens Aufgabe der nationalen Parlamente, dieses in nationales Recht umzusetzen.

Außerdem: Sollte nicht jeder vernünftig denkende Mensch ein solches Gesetz unterstützen, gerade auch über das eigene Land hinaus?

[–] schnurrito@discuss.tchncs.de 3 points 1 week ago (1 children)

Andere Bürger in der EU haben dafür gestimmt, dass das EU-Parlament gesetzgeberische Kompetenz hat

in bestimmten ausdrücklich in den EU-Verträgen aufgelisteten Themenbereichen, zu denen Sexualstrafrecht m.W. nicht dazugehört

[–] DdCno1@beehaw.org 1 points 1 week ago (1 children)

Nein, das ist inkorrekt. Der Vertrag von Lissabon (2007 unterzeichnet, 2009 in Kraft getreten) gibt dem EU-Parlament u.a. das Recht, Gesetze im Bereich Inneres und Justiz zu erlassen.

[–] schnurrito@discuss.tchncs.de 1 points 1 week ago (1 children)

Kann ich zumindest in genau dieser Formulierung nicht darin finden. Wenn es so wäre, gäbe es dann nicht schon jetzt einiges an harmonisiertem Strafrecht?

[–] DdCno1@beehaw.org 2 points 1 week ago

Steht im Vertrag von Lissabon und ist nicht schwer zu finden:

Artikel 67

[...]

(3) Die Union wirkt darauf hin, durch Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Kriminalität sowie von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, zur Koordinierung und Zusammenarbeit von Polizeibehörden und Organen der Strafrechtspflege und den anderen zuständigen Behörden sowie durch die gegenseitige Anerkennung strafrechtlicher Entscheidungen und erforderlichenfalls durch die Angleichung der strafrechtlichen Rechtsvorschriften ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX%3A12008E067

Artikel 82

[...]

(2) Soweit dies zur Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Urteile und Entscheidungen und der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen mit grenzüberschreitender Dimension erforderlich ist, können das Europäische Parlament und der Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren durch Richtlinien Mindestvorschriften festlegen. Bei diesen Mindestvorschriften werden die Unterschiede zwischen den Rechtsordnungen und -traditionen der Mitgliedstaaten berücksichtigt.

Jahrhunderte sehr unterschiedlicher Rechtstraditionen lassen sich nicht mal eben in wenigen Jahren beseitigen. Das ist auch nicht das Ziel.