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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz

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Weil ich das Gefühl habe, es ist mal wieder notwendig zu erwähnen:

Art 25 Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Art 26 (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.

https://www.tagesschau.de/newsticker/liveblog-iran-krieg-100.html#Kiesewetter-Sollten-Angriffe-aktiv-unterstuetzen

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[–] Limerance@piefed.social -2 points 7 hours ago

Ein Regimewechsel in Iran ist gut für Europa. Eine Regierung im Iran, die nicht aus Fanatikern besteht, die die ganze Region destabilisieren ist sehr in europäischem Interesse.

Völkerrechtlich ist das ganze auch nicht ganz so einfach wie so oft dargestellt. Das Mullahregime droht Israel seit Jahrzehnten mit Vernichtung, arbeitet gezielt darauf zu und hat zuletzt während des Gazakrieges Israel völkerrechtswidrig angegriffen. Es gab kein Friedensabkommen, deshalb besteht der Kriegszustand fort. Insofern ist Israel durchaus dazu berechtigt sich vorwärts zu verteidigen und die Fähigkeit Irans solche Angriffe durchzuführen zu beenden. Es ist vom Völkerrecht gedeckt andere Länder zu unterstützen.

Die Liste von Völkerrechtsbrüchen des Iran sind lang. Dass man dagegen nicht vorgehen darf, ist eine zweifelhafte Auslegung von Recht und Gerechtigkeit.