this post was submitted on 12 Feb 2026
8 points (100.0% liked)
Datenschutz - Privacy - Digitale Selbstverteidigung
725 readers
8 users here now
Deutschsprachige Community zum Austausch über #Datenschutz #Privacy #DigitaleSelbstverteidigung
Postet hier gerne News, Artikel und Eure Fragen aus diesem Themenfeld.
Dies ist eine Lemmy-Community (Was ist Lemmy?) Wie Ihr auch von anderen Fediverse-Accounts aus teilnehmen könnt, ist auch hier beschrieben.
Bildquelle Icon: Eschenzweig, CC BY-SA 4.0 via Wikimedia Commons #fedi22
Ersatz für @datenschutz@feddit.de
founded 2 years ago
MODERATORS
you are viewing a single comment's thread
view the rest of the comments
view the rest of the comments
Mir war nicht bewusst, dass man dazu verpflichtet werden kann. Dabei wundert es mich sehr, dass z. B. gravierende Gesundheitsprobleme anscheinend kein Grund sind, aus dem man die Berufung zum Amt des Schöffen ablehnen kann. https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__35.html
Spannende Frage, aber offenbar kann man sich immerhin in der Phase des Vorschlagsverfahrens dagegen wehren:
§32
https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__37.html
in Verbindung mit §37
https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__37.html
Wenn es dafür zu spät ist, also man schon berufen wurde, dürfte es zumindest in diversen Konstellationen wegen der Krankheit noch möglich sein, unter Berufung auf §35 Satz 1 Nummer 7 abzulehnen (aber wohl nicht in allen Konstellationen, und es ist in der Tat seltsam, dass das so ist):
https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__35.html
Danke, dass du da nochmal genauer hingeschaut hast.
Das ergibt dann schon Sinn, insbesondere wenn man sich die anderen Gründe auch noch anschaut. Das ist also kein Ablehnungsgrund, weil die betreffenden Personen gar nicht erst berufen werden sollen.