this post was submitted on 21 Jul 2025
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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In höheren Instanzen kann man sich nicht mehr selbst vertreten, selbst wenn man das möchte.
Ab dem Landgericht. Bin mir zwar nicht ganz sicher ob das im Arbeitsrecht anders ist, aber generell ist das LG erstinstanzlich zuständig bei Streitwerten über 5000 Euro. Hier dürfte das LAG bereits erstinstanzlich zuständig gewesen sein
Erste Instanz war hier das Arbeitsgericht München.
Stimmt, hier wurde ja auch mehrfach die Klage erweitert und das Rubrum berichtigt. Ist prozessual nicht unkompliziert