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this post was submitted on 14 Aug 2024
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Das Sammelbecken auf feddit.org für alle Deutschsprechenden aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und die zwei Belgier. Außerdem natürlich alle anderen deutschprechenden Länderteile der Welt.
Ursprünglich wurde diese Community auf feddit.de gegründet. Nachdem feddit.de mit immer mehr IT-Problemen kämpft und die Admins nicht verfügbar sind, hat ein Teil der Community beschlossen einen Umzug auf eine neue Instanz unter dem Dach der Fediverse Foundation durchzuführen.
Für länderspezifische Themen könnt ihr euch in folgenden Communities austauschen:
Eine ausführliche Sidebar mit den Serverregeln usw. findet ihr auf der Startseite von feddit.org
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founded 4 months ago
MODERATORS
Die Beamten darf man bei Hausdurchsuchung nicht hindern. Vor Fallen muss man die Beamten warnen. Es gab dazu einen Fall, da hat ein Darknet-Server-Betreiber an dem Lichtschalter gebastelt und als die Polizei im Serverraum das Licht angemacht hat, wurde dadurch auch die Server-Festplatte formatiert. Das Gericht hat das als Hinderung gewertet auch weil der Angeklagte vor der Falle nicht gewarnt hat.
Das dumme an dem Vorschlag vom Innenministerium ist eben, dass es solche Fallen zulässt. Wie will man denn vor Gericht beweisen, dass die Falle zu Hinderung der Hausdurchsuchung gedacht war und nicht z. Bsp. als Abwehr gegen Wirtschaftsspionage. Der Angeklagte hatte leider keine Möglichkeit die Polizei zu warnen, weil er nichts von der Hausdurchsuchung wusste.