Finde ich jetzt garnicht schlecht. Aber das Problem ist, auf dem Land kannst du nicht die selben sachen wie in der Stadt kriegen
DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
Das Sammelbecken auf feddit.org für alle Deutschsprechenden aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und die zwei Belgier. Außerdem natürlich alle anderen deutschprechenden Länderteile der Welt.
Für länderspezifische Themen könnt ihr euch in folgenden Communities austauschen:
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Zusätzliche Regeln aus „Lessons learned":
- Postet hier zu allen Themen, die euch interessieren (soweit sie den anderen Regeln genügen)
- Posts oder Antworten, die einen Archive[.]today (oder eines der Derivate) beinhaltet, werden kommentarlos gelöscht
- Es werden Posts zum Thema Nahost / Palästina/Israel hier auf Dach gelöscht.
- Dasselbe gilt für Wahlumfragen, à la Sonntagsumfrage und Wahlergebnisse und Diskussionen darüber. Dafür geibt es !wahl
- Bitte Titel von Posts nur sinnerweiternd und nicht sinnentstellend verändern. Eigene Meinungen gehören in den Superkommentar oder noch besser in einen eigenen Kommentar darunter.
- Neu: Wenn es sich erkennbar um Clickbait handelt, kann man in einfachen Fällen die Antwort in geschweiften Klammern in die Titelzeile packen. Wenn die Antwort komplexer ist, nur den alternativen Titel in geschweiften Klammern in die Titelzeile schreiben und den Originaltitel als Zitat in den Superkommentar.
- Youtube Videos bitte nicht ohne eine zusätzliche Zusammenfassung posten
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Einsteigertipps für Neue gibt es hier.
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Eine ausführliche Sidebar mit den Serverregeln usw. findet ihr auf der Startseite von feddit.org
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Warum ist die kompliziert, wenn man sie in einem Satz erklären kann?
Artikel gelesen?
Also Ich komme auf 10 Sätze in diesem Artikel. Als einfach würde Ich die Regelung nicht bezeichnen.
- 1 Denn betroffen sind Online-Plattformen und -Händler, die im jeweils vorangegangenen Wirtschaftsjahr in Österreich 100 Millionen Euro mit „Versandhandel“ umgesetzt haben.
- 2 Nicht paketbesteuert werden in Läden getätigte Bestellungen mit späterer Lieferung, sowie Online-Bestellungen, bei denen die Ware in einer unter der Marke des Händlers auftretenden Einrichtung abgeholt wird.
- 3 Auch für Postsendungen unübliche Verpackungen wie Taschen mit warmen Speisen sowie offene Säcke oder Körbe befreien von der Paketsteuer.
- 4 Bestellungen von Katalogen, Zeitungen und Zeitschriften sind ebenso ausgenommen, es sei denn, sie werden in Postpaketen zugestellt.
- 5 Generell paketsteuerfrei sind Online-Bestellungen von Kunden, die Umsatzsteuervorabzug geltend machen können, vereinfachend gesagt normal umsatzsteuerpflichtige Unternehmen.
- 6 Umgekehrt muss anfallende Paketsteuer selbst dann entrichtet werden, wenn ein Kunde bestellt, aber am Ende nicht bezahlt.
- 7 Muss die Ware retourniert werden, fällt die Steuer trotzdem an
- 8 Irreführend ist der Begriff „Paketsteuer“: Die betroffenen Webshops dürfen sich nämlich entscheiden, ob sie pro Paket oder pro Bestellung bezahlen.
- 9 Außerdem fällt die Steuer nicht an, wenn die Ware gar nicht als Paket zur Post gegeben werden könnte, etwa weil sie zu groß oder zu schwer ist, was ebenfalls bei Möbeln häufiger der Fall ist
- 10 Wird aber auch nur ein Teil der Bestellung in Verpackung zugemittelt, die so zur Post gegeben wurde oder hätte gegeben werden können, fällt die Paketsteuer doch wieder an.
Spritpreisbremse und Paketsteuer: So geht Finanzpolitik in Österreich.
IKEA macht so viel mit Versandhandel (mehr als jeder noch so große Fach-/Hobbyhandel offensichtlich), obwohl sie alles dafür tun, online bestellen so doof wie möglich zu machen?