Moment. Ein Urteil eines Verwaltungsgerichts, das dem Bundesamt für Verfassungsschutz bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens untersagt, die AfD auf Bundesebene (jenseits der Landesebene, wo es in vielen Fällen unstrittig ist) als "gesichert rechtsextrem" anstatt nur als "rechtsextremen Verdachtsfall" zu behandeln, soll zur Beendigung aller Verbotsinitiativen führen?
Sorry, aber nein. Sollte die AfD die Voraussetzungen für diese Einteilung erfüllen, gehört sie verboten, genau wie alle anderen rechtsextremen Vereinigungen. So einfach ist das. Ob der Autor das strategisch unklug findet oder nicht, ist mir dabei herzlich egal. Es gibt rote Linien, deren Überschreitung nicht tolerierbar ist. Zu viel steht auf dem Spiel.