Ich habe die Kontaktadresse des Verkäufers online gefunden und ihm eine E-Mail geschickt, in der ich die Situation erkläre und um einen Retourenschein bitte.
Vergeude ich meine Zeit?
Nein, Du vergeudest nicht deine Zeit. Normalerweise ist bei eBay der jeweilige Händler für die Rückabwicklung zuständig. Dazu müsstest Du in der E-Mail zusammen mit der Bestellbestätigung oder der Rechnung Informationen zum Widerruf, z.B. die E-Mail-Adresse des Händlers, ein Muster-Widerrufsformular, Adresse für den Rückversand, ob ein Rücksendetetikett bereitgestellt wird, etc., erhalten haben.