Dagegen sieht es der Verwaltungsgerichtshof als rechtmäßig an, dass die Schülerinnen einen Alternativunterricht besuchten mussten, wenn sie an Schulgottesdiensten nicht teilnehmen wollten.
"Schulgottesdienst", was ist denn da los? Das würde ich in einem katholischen Internat erwarten, aber doch nicht in einem normalen Gymnasium.