Laut Hörmann erfüllt der gewinnbringende Verkauf von Cannabispflanzen „den Tatbestand des Handeltreibens mit Cannabis und ist verboten“.
Und genau hier werden die Anwälte hoffentlich ansetzen damit das endlich mal vor Gericht geklärt wird. Setzlinge enthalten kein THC und sind deshalb ausgenommen, so wird es doch teilweise interpretiert?