this post was submitted on 15 Oct 2026
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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MODERATORS
Also "Fehlverhalten" scheint mir in Anbetracht der Vorwürfe doch sehr verharmlosend. § 32 WStG, § 240 StGB oder auch § 177 StGB sind ja keine Fehlverhaltensparagraphen. Falls das alles wahr ist, dann sind das Straftaten.
Fehlverhalten ist ein sehr verallgemeinerter, abstrakter Oberbegriff. Es gibt sowohl strafbares als auch nichtstrafbares Fehlverhalten. Der Begriff enthält auch keine Wertung bezüglich der Schwere. Es gibt die gesamte Spannweite von leichtestem bis zu schwerstem Fehlverhalten.
Journalisten verwenden den allgemeinen Begriff, wenn sie an der Stelle die feineren Unterscheidungen (noch) offen lassen.
Da wird von Ermittlungen gegen 10 Personen geschrieben. Man darf davon ausgehen, dass nicht wirklich alles wahr ist, sondern die Ergebnisse am Ende sehr, sehr unterschiedlich ausfallen, und das ist ein mächtiger Grund, mögliche Vorverurteilungen strikt zu meiden.
Isoliert mag das Sinn machen aber im Kontext Deutschland irgendwie nicht. Ich habe noch nicht gesehen, dass z.B. beim Nordstream-Angeklagten von "Fehlverhalten" gesprochen wird oder bei Islamisten. Das sind potentielle Straftaten.
Dass es Interne Ermittlungen sind wird einganglich erwähnt. Die können nicht Strafrecht machen. Es wirkt als ob keine Strafanzeig vorliegt.