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Verfassungsschützer: Voraussetzungen für AfD-Verbotsverfahren gegeben (Thüringen)
(www.derstandard.at)
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Langsam schauen.
Nur nicht überstürzen.
Haben wir wenigstens schon das Konzept eines Plans für die Einleitung des Verfahrens?
Dafür müssen wir erst ein Rechtsgutachten erstellen. Den Antrag darauf stellen wir, sobald das Rechtsgutachten zur Antragsstellung durch ist und uns Unbedenklichkeit bescheinigt.
Das Konzept klingt schlüssig, aber ich habe da noch Bauchschmerzen, ob wirklich alles rechtlich abgesichert und in Ordnung ist. Sicherlich sollten da noch ein paar Schritte wohl überlegt und zuvor begutachtet werden. Am besten mehrmals! Nur damit man wirklich auf der sicheren Seite ist. Wir wollen schließlich die Demokratie schützen und nicht gefährden!
Und ich finde, man sollte nicht vergessen, dass wir damit voraussichtlich ca. 40% der Wähler gegen uns aufbringen. Das ist ein hohes Risiko für unsere Demokratie und die Gesellschaft. Das untergräbt nur das Vertrauen in demokratische Prozesse und den Rechtsstaat. Wie kann eine Partei verboten werden, die fast die Hälfte der Wähler für sich gewinnt?!
Genau darum geht es ja! Vielleicht die Anträge noch vorher laminieren?!? Nur zur Sicherheit.