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Eine solche Abschiebung IST die Todesstrafe. Ausgeübt von Deutschland. Sie hätten alle Macht, dies zu verhindern. Durch die Abschiebung entscheiden sie sich aktiv dazu, diesen Mann umzubringen.
Die BRD spricht diese Todesstrafe aus, weil dieser Mensch zufällig Abstammung hinter ihrer imaginären Grenzlinie hat. Aufgrund von Herkunft. Uganda wegen Sexualität.
Beides extrem schlimm. Beides extrem willkürlich. Beides grundsätzlich menschenverachtende Taten. Jeder, der sich über Uganda für solch rückständige Gesetze aufregt, sollte ebenso Abschiebungen der BRD allgemein infrage stellen. Ich weiß aber nur von einem Land, das vom moralischen Ross von sich behauptet, hier sei die Menschenwürde nicht antastbar. Nur um sie dann anzutasten und uns täglich das Gegenteil zu zeigen. Bei Uganda weiß ich nicht, ob sie so etwas von sich behaupten.
Die schrecklichen Konsequenzen, die dieser Mann in Uganda zu erwarten hat, sind nicht mal notwendig, um Abschiebungen zu kritisieren. Einen Menschen zwangsabzuschieben, ist grundsätzlich immer menschenverachtend. Ich will so etwas niemals durchmachen müssen. Jemandem wird sein ganzes Leben hier weggenommen, sein Zuhause, seine Freunde, sein Umfeld. Alles wird ihm weggenommen. In einem Prozess, in dem er nicht als gleichwertiger Mensch betrachtet wird. Er habe nicht das Recht, sich hier aufzuhalten. Die Umstände sind der BRD doch ohnehin vollkommen egal. Da werden auch Vergewaltiger in Länder abgeschoben, in denen dann stattdessen die Frau als Vergewaltigungsopfer aufgrund von unehelichem Sex inhaftiert wird.
Es gibt so viele Fälle. In einigen wäre die Abschiebung für den Betroffenen ein Todesstoß, in anderen ein Freifahrtschein. In vielen weiteren „nur“ der Raub der Selbstbestimmung und Würde. Doch noch nie sah ich einen Fall, da dachte ich, hier war die Abschiebung berechtigt. Noch nie.
hm, ich denke in dem Fall wäre eine Abschiebung falsch, da es hinreichend belegt zu sein scheint dass der Mann homosexuell ist und ihn wie du schon schreibst ein Schicksal erwartet das man moralisch nicht vertreten kann.
nur wie möchte man dies allgemein handhaben? irgend eine Instanz wird entscheiden müssen ob Homosexualität tatsächlich der Fall ist. Allgemeiner ist ja die Frage ob jemand aufgrund seiner Lebensart menschenunwürdige Konsequenzen im Zielland befürchten muss. Natürlich wird es Fälle geben bei denen das Individuum diese Lebensart vortäuscht, das macht die Sache dann schwierig. Und irgendwo wird dann entschieden werden ob man der person glaubt oder nicht.
Man könnte ja mal damit anfangen, dass Arbeitende (oder ehemals arbeitende Arbeitsunfähige) grundsätzlich ein Aufenthaltsrecht haben. Das wäre nicht nur im Interesse der Geflüchteten, sondern auch im Interesse des Arbeitgebers und des sozialen Umfelds (Familien, Freunde, Vereine, usw.).
Für Leute, die aktiv das Grundgesetz ablehnen (z.B. frauenfeindliche Islamisten, die im Ursprungsland besser integriert wären) könnte man Ausnahmen machen. Das wär auch nicht immer leicht zu belegen, aber es würde zumindest grundsätzlich Sinn machen. Integrierte Menschen abzuschieben, die ihren Beitrag zur Gesellschaft leisten, ist dagegen schon vom Grundsatz her absurd.