this post was submitted on 23 Mar 2026
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Nein das ist nicht im Grunde so. Ein Strafmaß richtet sich nach der Schwere der Tat. Nur sind Richter während der Findung des Strafmaßes dazu angehalten alle Auswirkungen auf den Täter zu berücksichtigen, nicht nur die im Gesetz festgehaltene Strafe. Lebenslang zu wissen, dass man etwas Falsches getan hat, gilt als Teil der Strafe, wodurch man u.U. durch das Zeigen von Reue die Gefängnisstrafe verkürzen kann. Die Schwere der Strafe für eine Tat bleibt jedoch gleich, unabhängig davon ob man sein Fehlverhalten einsieht oder nicht (zumindest theoretisch).
Wat? Die Beurteilung, ob es sich um ein Gefängnis oder um ein Umerziehungslager handelt, lediglich an der Staatsform festzumachen ist schon ein wilder Take.