this post was submitted on 27 Feb 2026
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[–] homoludens@feddit.org 15 points 1 month ago* (last edited 1 month ago) (1 children)

Es sind aber auch ganz klar Polizei und Justiz, das wird im Artikel auch beschrieben. Die Hausdurchsuchungen bei Beleidigungen gehen ja (AFAIK) auf kein neues Gesetz zurück, sondern auf eine andere Praxis von Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten. Ebenso die Verschiebung, was überhaupt als Beleidigung angesehen wird - § 188 StGB ist z.B. zwar eine Strafverschärfung gegenüber der einfachen Beleidigung nach § 185 StGB, aber es wird dadurch nichts strafbar, was nicht auch schon vorher strafbar war.

[–] plyth@feddit.org 2 points 1 month ago

Wer hat denn die Dienstanweisungen geändert und die Resourcen bereitgestellt? Es müssen die Minister sein, welche von den Parteien besetzt werden. Nur die Richter sind weitestgehend unabhängig, werden aber auch nicht als Problem bezeichnet.

Viele Staatsanwaltschaften haben die Bekämpfung von Hatespeech zu einer neuen Priorität erhoben, sie haben neue, schlagkräftige Teams gegründet, um zu ermitteln und juristische Spielräume auszuschöpfen.

Die Staatsanwaltschaften können sich nicht selber das Budget geben.

https://www.lto.de/recht/justiz/j/referentenentwurf-reform-weisungsrecht-justizminister-staatsanwaltschaften

In Deutschland darf ein Justizminister auf die Ermittlungen der Staatsanwälte einwirken. Bislang kann das im Verborgenen geschehen. Ein neuer BMJ-Gesetzentwurf will das ändern..

https://www.bundestag.de/resource/blob/976306/459d0ec2492bcd363f7c00af667a0ee5/WD-7-081-23-pdf-data.pdf

Deutschlands Staatsanwälte sind weisungsgebunden und in eine hierarchische Ordnung einge- gliedert. Die Weisungsgebundenheit ist mithin der entscheidende Unterschied zum Berufsbild des Richters, der in seinen Entscheidungen unabhängig ist (Art. 97 Abs. 1 Grundgesetz (GG)).

Eine inhaltliche Einschränkung dieses Weisungsrechts ist dem Gesetz nicht zu entnehmen (vgl. Inhofer, Rn. 6)

Dem Staatsanwalt ist gemäß § 353b Strafgesetzbuch (StGB) straf- rechtlich untersagt, ihm gegenüber erteilte Weisungen Dritten mitzuteilen (vgl. Maier).

Um sich nicht im Einzelfall dem Vorwurf einer politischen Einflussnahme auf die Strafverfolgung auszu- setzen, wird jedoch generell eine zurückhaltende Ausübung des Weisungsrechts empfohlen

Wenn sich was grundlegend geändert hat wird das nicht von den Staatsanwälten ausgegangen sein.