this post was submitted on 27 Jan 2026
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Das "Problem" sehe ich dabei aber darin, dass da ruckzuck die Dose § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte offen ist: widersetze ich mich dem Wegtragen bspw. mit körperlicher Kraft, leiste ich juristisch gesehen mit Gewalt Widerstand. Dadurch öffne ich dem Polizisten Tür und Tor, auf diese Gewalt seinerseits mit Gewalt zu reagieren - wie besagtem Schmerzgriff.
Wenn da Leute blockieren, die aufgefordert werden, die Blockade aufzuheben und sie dieser Aufforderung nachkommen wollen, bin ich ganz bei dir: wer hier dann dennoch mit Schmerzgriffen hantiert, handelt falsch. Wer sich jedoch auf ein, im wahrsten Sinne des Wortes, Kräftemessen einlassen möchte und den Aufforderungen bewusst nicht Folge leistet, der muss in meinen Augen damit rechnen.
Ja, ich würde definitiv auch nicht jede Aussage in anderen Threads unterschreiben. Aber gerade dann argumentiere lieber dagegen, was wirklich gesagt wurde, statt Worte in den Mund zu legen.