this post was submitted on 24 Jan 2026
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Grundsätzlich habe ich mit keinem Vorschlag der drei von vier (Arbeitgeber, Kassen, Ärzte, Arbeitnehmer) Beteiligten Seiten kein wirkliches Problem. Wir sollten dennoch von Bonus oder finanziellen Zusatzbelastung aufgrund der ersten Fehltage, aus Rücksicht auf chronisch Kranke, Abstand nehmen.
Ärzte:
Profitieren von der telefonischen Krankschreibung (AU). Es gibt keine Gefahr von Ansteckung vorort und die Termine sind schneller/leichter zu verwalten. (Manchmal spricht man nicht einmal mit dem Arzt)
Profitieren von einer Krankschreibung abzuschaffen dem ersten Tag. Ich schätze mal Abrechnung GOÄ70 und GOÄ1 sind möglich.
Arbeitgeber:
Verlieren durch die telefonische AU. Hypothese: Die sehr niedrigerem Hürde zum Arztbesuch lässt unsichere Patienten sich leichter krank schreiben. Hypothese: Sie würden früher wieder arbeiten. (Mögliche Ansteckung in der Praxis bleibt unberücksichtigt. Es ist unwahrscheinlich einen Kollegen anzutreffen. )
Profitieren von Krankschreibung ab dem ersten Tag. Die Hürde ist größer (siehe oben). (Möglicherweise Ansteckung im Unternehmen bleibt unberücksichtigt. Die Arbeitnehmer (AN) sollen dort nicht Kuscheln sondern Arbeiten.)
Krankenkassen:
Profitieren von telefonischer AU (siehe GOÄ1 vs GOÄ3).
Verlieren durch AU ab dem 1.Tag. Die Beratung und AU wird bei ihnen abgerechnet.
Die aktuelle Lösung, der AU sb dem 4.Tag, die Möglichkeit diese früher einzufordern und telefonische Anamese als aisreichende Möglichkeit für eine mögliche AU, ist darauf ausgerichtet unnötige Bürokratie und Dienstleistungen zu vermeiden.
Es gibt zwei Gründe füreine schriftlich (digital) erfasste AU.
Der erste Fall ist aktuell kein Inhalt in den Vorschlägen und Diskussionen. (Wobei 3Tage beim größten Teil der ANs ca. 15% des Monats und bezogen auf das Krankengeld für den ca.5% des Monatsgehalt zuzügl. AG-Beiträge bedeuten. )
Der zweite Fall ist jedoch eine Problemstellung die mit dem staatl. Sozialsystem Gesundheit nur Berührungspunkte besitzt. Der AG hat kein Vertrauen zu seinem Mitarbeiter, dass dieser eine kleine in kurzer Zeit mit Hausmitteln zu behandelnde Krankheit erkennt und selbst behandeln kann und verlangt verpflichtend einen professionellen Dienstleister. Zudem wird einigen unterstellt, dass diese das Vertrauen missbrauchen und betrügen. Hier wird eine Art Gutachter verlangt. Ungeachtet, dass die AU bereits im bestehenden System gefordert werden kann und oft auch pauschal gefordert wird, sollten AG und AN beim Thema Krankmeldung mehr miteinander sprechen. Ein Anruf beim Arzt für eine AU kann genauso Anruf beim Vorgesetzten ein. Ist dieser nicht überzeugt, kann dieser auch eine AU fordern. Wenn es nach mir ginge sogar auf Kosten Antragstellers (z.B. AG) und nicht des Gesundheitssystems (Krankenkasse). Im selteneren Fällen von längerer Krankheit mit Krankengeldanspruch kann, das dann gerne verrechnet werden.
Wir anonymisiert das Verhältnis Vorgesetzter (AG) zu Mitarbeiter (AN). Das macht vieles bequemer. Wenn wir Bürokratieabbau und resultierende Effizienz jedoch ernst nehmen, müssen wir wieder mehr auf zwischenmenschlicher Einschätzungen und der hierdurch möglichen Individualität verlassen und vertrauen. Was auch bedeutet, die notwendigen Kompetenzen zu fördern.
Hinweis: GOÄ ist für Privatabrechnung, da haben die Kassen idR nichts mit zu schaffen. Du suchst EBM. Inhaltlich ändert das an deinem Kommentar aber nichts.