this post was submitted on 27 Dec 2025
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Ich check den Artikel nicht. Es liest sich als würde man sich Beschweren das alles den Bach runter geht und dann sind alle Beispiele Scheinselbstständige.
Wo Scheinselbstständigkeit?
Und als diese Aussage dann nicht weiter ausgeführt worden war, habe ich kurz darauf aufeghört zu lesen.
Ich kann doch nicht das erste Beispiel, dass von einem Laien auch als selbsständig wahrgenommen würde, einfach so stehen lassen.
Wenn diese Klempnerin jetzt selbstständig für 12 Immobiliengesellschaften unter einer gemeinsamen Mutter arbeitet, dann ist das in meinen Augen keine Selbstständigkeit. Da es nicht für nötig gehalten wird, das auszuführen, nehme ich eine ählich selbständige Selbstständigkeit wie bei den eingangs genannten Sportlehrern an.
Damit verkommt die erste Hälfte des Artikels zu "Buhu, böser Staat klaut Geld" wenn da irgendwelche scheinbar nicht ganz legalen und mit Sicherheit verwerflichen Gebilde kassiert werden.
Naja, wenn du einfach so davon ausgehen willst, dass alle Auftraggeber unter einem Mutterkonzern firmieren, bitte. Aber gestützt wird deine Annahme durch absolut gar nichts.
Werde doch mal bitte spezifisch. Welche Details findest du im Artikel, die "nicht fanz legal und mit Sicherheit verwerflich" sind, die aber im Artikel als normale Honirartätigkeit dargestellt werden. Und bitte erkläre dabei auch, warum du zu diesen Schlüssen kommst.
Eventuell ein einziger Auftraggeber, der sie zu einem dutzend Kunden geschickt hat?
Steht nicht im Text, wäre Spekulation um eine Behauptung zu stützen.
Ich finde den zitierten Satz komisch, da zunächst von mehreren Auftraggebern gesprochen wird, letztendlich dann wieder nur ein einziger, die Fa. Krause, herausgepickt wird.
Joa, ein bisschen komisch formuliert, aber mMn zu wenig, um da ne Scheinselbstständigkeit draus drehen zu wollen und erst recht, wenn man von allen Beispielen spricht.
Dem Sozialgericht wird zur Entscheidungsfindung auch mehr zur Verfügung gestanden haben als der eine Satz.
Aber der Artikel spricht ja gerade davon, dass die Gerichte neuerdings vermehrt anders urteilen und daher bestimmte Faktoren (wie mehrere, unabhängige Auftraggeber) nicht mehr so gewichtet werden wie vorher. Stattdessen spielen andere Faktoren (vor allem, wie relevant die Freiberufler für die Unternehmen sind) eine größere Rolle.
Du kannst daher nicht aufgrund dieses Satzes behaupten, dass es sich hierbei um eine Scheinselbstständigkeit handeln würde, vor allem, wenn der Artikel selber noch andere Beispiele nennt, in denen explizit gesagt wird, dass ein Auftraggeber auch extra drauf geguckt hat, dass die bisherigen Anforderungen und Grenzen zur Scheinselbstständigkeit gewahrt wurden!