this post was submitted on 27 Dec 2025
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Austria - Österreich
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Extrem-Raser: Auto beschlagnahmt
Das hätte ich auch gerne im Verkehrsstrafrecht von Deutschland verankert.
Ich war anfangs skeptisch, gibt ja durchaus einige Herausforderungen bei dieser Gesetzgebung (z.B. geliehene Fahrzeuge, Leasing).
Außerdem kann das Strafmaß stark variieren, der Audi A4 könnte 2.000€ oder 20.000€ wert sein.
Trotzdem... Kein Mitleid für solche Raser.
Och, der Leasingvertrag ist davon unberührt. Wird dann halt so gehandhabt, als habe der Leasingnehmer den Wagen grob fahrlässig zu Schrott gefahren (was ja nicht komplett falsch ist in dem Kontext). In der Folge fordert dann dir Leasinggesellschaft den Zeitwert des Fahrzeugs als Kompensation vom Leasingnehmer ein.
Alles ganz simpel und schnell erledigt
Klar, ich könnte das billigste vom billigsten an Schrottkarren zum Rasen nehmen, wenn ich darauf abzielen. Aber ich denke, dass der Punkt hier dennoch wunderbar mit dem eigenen Geldbeutel skaliert im großen und ganzen. Und Leasing ist ja kein rein deutsches Phänomen, in den anderen Ländern klappt das ja auch irgendwie...
Naja, die Lösung bei Leasing ist ja auch "Österreichisch":
Gefällt mir auch gut.
Für Mietwagen kein riesiges Problem. Aber für Leasing? Da steckst du noch ein paar Monate/Jahre im Vertrag mit monatlichen Raten fest, aber darfst dich in dem Auto nur von anderen kutschieren lassen (wenn Leasingvertrag und Versicherung den anderen Fahrer zulassen). Aus dem Leasing wirst du ja deswegen eher nicht rauskommen...
Außer, die Firma hat das Auto geleast. Gibt ein wenig Ärger im Job.
Der Gag ist ja, dass das Strafmaß auch jetzt in unserem System stark variiert: Wenn du außerorts 20km/h zu schnell fährst, dann kostet dich das 60€. Den Bürgergeldempfänger trifft das mit 10,6% seines Monatseinkommens deutlich stärker als den, um jetzt die Klischees zu dreschen, Firmenchef im Porsche mit achtstelligem Jahreseinkommen und dickem Vermögen auf der Bank.
Gibt es bei uns auch noch nicht besonders lang: https://www.oeamtc.at/news/beschlagnahme-von-fahrzeugen-nach-raserei-moeglich-67456806