Deutschland
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Korrigier mich wenn ich falsch liege, aber persönliche Internetseiten und Blogs ohne kommerziellen Hintergrund sind doch von der Impressumspflicht ausgenommen.
https://rickert.law/impressumspflicht-nach-%C2%A7-5-tmg
https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/internet-neue-medien/impressum-und-urheberrecht-was-gilt-fuer-private-blogger
Und ein Inhalt könnte evtl. schon "journalistisch-redaktionell" werden, wenn jemand z.B. regelmäßig seine Meinung zu irgendwelchen Dingen äußert. Auch Tutorials zu irgendwelchen Themen könnzen dazu zählen. Spätestens, wenn auch Anzeigen geschaltet werden, wird das Impressum fällig.
Soweit ich das verstehe, ist man nur dann von der Impressumspflicht befreit, wenn man wirklich nur hochprivate Dinge daraufstellt und der Blog keine öffentliche Reichweite hat oder aufbauen will. Ob also z.B. ein werbefreier Blog, auf dem man alle paar Monate mal ein bisschen schreibt, wie man Doom auf einem Toaster installiert, aber gelegentlich auch Beiträge erstellt, in denen man seine Sorgen über ein erneutes Aufkeimen des Nationalsozialismus äußert, unter die Impressumspflicht fällt, aber im Grunde lesen es nur drei Leute aus dem Freundes- und Familienkreis, ist wohl nicht so einfach zu beantworten. Kann sein, kann auch nicht sein. Daher lieber einen Anwalt fragen.
Letzteres ist sehr wichtig: ich schreibe hier nur auf Basis einiger weniger Recherchen und bin ein Laie in rechtlichen Angelegenheiten.
Wer also unsicher für den eigenen Fall ist, möge einen Anwalt fragen.
Und wer es besser weiß, möge mich mit Quellenqngaben korrigieren.
Ja, insgesamt ist es komplizierter, wie du geschrieben hast.
Aber ich finde für den Alltag, sind die Abgrenzungen nicht so schwer:
Es macht ja auch irgendwie Sinn. Wenn man journalistisch-redaktionell berichtet, dann unterliegt man ja dem Presserecht. Das ist schon fair, finde ich, und wie gesagt: ich finde die Trennung auch nicht so schwer.
Anyway, lange Rede, gar kein Sinn: da wird unnötig viel Angst verbreitet, finde ich.
Seit ein paar Jahren ist es schwerer, mit Abmahnungen Geld abzuzocken. Die Gesetze sind dieselben.
Dass dir keiner eine Rechnung schickt, heißt nicht, dass du alles richtig machst. Die fehlende Rechtsdurchsetzung wird ja auch immer wieder angeprangert.
Kaum. Wenn du dich an eine Allgemeinheit wendest, und nicht nur an ein paar Freunde und Bekannte, dann ist das nicht persönlich. Das ist dann Berichterstattung.
Wenn du das Hotel beim Namen nennst, oder es überhaupt erkennbar ist, dann steht auch Verleumdung im Raum. Negative Reviews auf Portalen gehen regelmäßig vor Gericht.
Ja, äh, klar? Aber das hat ja mit der hier diskutierten Impressumpflicht nix zu tun. Das ist ja eine ganz andere Baustelle. Aber den Hotelchef quer durch die Bank beleidigen darfst du ohne Impressum.