this post was submitted on 22 Nov 2025
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Kommentar vonFriederike Gräff

Selbst-Scanner-Kassen im Supermarkt rationalisieren unseren Alltag, fressen Arbeitsplätze und soziale Begegnung. Ich halte davon absolut nichts.

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[–] RidderSport@feddit.org 17 points 3 days ago (2 children)

Nein, dir fehlt der Vorsatz und eine fahrlässige Begehung gibt es nicht.

Also einfach sagen, ups das wollte ich nicht und den Preis bezahlen und gut ist

[–] bleistift2@sopuli.xyz 10 points 3 days ago (1 children)

Das Gespräch mit dem Filialleiter und der Polizei wird trotzdem unangenehm.

Das ist schon unangenehm, wenn man nichts mitgehen lässt.

[–] RidderSport@feddit.org 8 points 3 days ago

Stimmt wohl, zumal Polizisten in meiner Erfahrung überraschend schlecht darin sind Straftaten richtig zu identifizieren

[–] it_depends_man@lemmy.world 4 points 3 days ago (1 children)

Ok, das klingt beruhigend, aber wohl ist mir bei der Sache trotzdem nicht.

[–] DrunkenPirate@feddit.org 6 points 2 days ago* (last edited 2 days ago) (1 children)

"Man muss hier zunächst zwischen Zivilrecht und Strafrecht unterscheiden", sagt Simon Götze, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Berlin. Hat man ein Produkt unbeabsichtigt nicht gescannt, schuldet man dem Supermarkt aus zivilrechtlicher Sicht den Preis des Produktes oder man muss das Produkt zurückgeben. Für einen strafrechtlichen Vorwurf müsse laut Götze ein Vorsatz vorliegen, also dass ein Produkt ganz bewusst nicht eingescannt worden ist. Folgen können dabei eine Anzeige sowie Hausverbot sein. "Für diesen Vorwurf benötigt der Supermarkt aber einen konkreten Nachweis", so Götze.

https://www.zdfheute.de/ratgeber/selbstbedienungskasse-diebstahl-betrug-100.html

Und:

Taschenkontrollen durch das Ladenpersonal sind nur mit Ihrer Zustimmung erlaubt. Eine Durchsuchung darf ausschließlich von der Polizei durchgeführt werden - und auch das nur, wenn ein konkreter Tatverdacht vorliegt, etwa wenn das Personal beobachtet hat, dass jemand Ware ohne zu zahlen in die Tasche steckt

[–] squaresinger@lemmy.world 1 points 1 day ago

Ganz so einfach ist das nicht. Notfalls entscheidet das Gericht ob etwas Vorsatz ist oder nicht. Dafür ist es nicht notwendig dass der Verdächtige den Vorsatz zugibt.

Sonst könnte man ja bei jedem Verbrechen einfach behaupten man wollte den Banküberfall ja gar nicht begehen. (Überspitztes Beispiel)