this post was submitted on 10 Nov 2025
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Naja, rechtlich betrachtet besteht da tatsächlich wenig Spielraum. In U-Haft dürfte der Mann nur genommen werden, wenn Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr bestünde. Ich war natürlich nicht dabei, aber nach der Schilderung im Artikel halte ich es zumindest für plausibel, dass die Polizisten diese Gefahren ausschließen konnten. Vereinfacht ausgedrückt: 71 Jährige rennen selten weg, Personalien sind aufgenommen, zu verdunkeln gibt es nichts und das Ganze wirkte ja eher wie eine Affekthandlung, also ist eine Wiederholung zumindest nicht wahrscheinlich.
Es fühlt sich nach dem eigenen Gerechtigkeitsgefühl sicherlich erstmal falsch an, wenn jemand eindeutig etwas verbrochen hat und dann „freigelassen“ wird. Aber ich halte das für einen notwendigen Kompromiss, um sicherzustellen, dass Freiheitsrechte auch tatsächlich das hohe Gut sind, das sie sein sollen.
Am Ende muss man hier einfach abwarten, was beim Prozess herauskommt. Erst wenn der Mann dort freigesprochen wird, würde ich mir ernsthaft Sorgen machen.
Bei dem offensichtlich rechten Tatmotiv würde ich ja von einer Wiederholungsgefahr ausgehen.
Ob Antisemitismus oder gar Verherrlichung vom Nationalsozialismus als Affekt zählt, bin ich mir auch nicht sicher.
Das schöne an einem Rechtsstaat ist, dass Grundrechte für alle gelten. Auch Menschen, die ich nicht mag.
"die ich nicht mag" klingt etwas mild für Menschen, die mich tot sehen wollen.
Das blöde an unserem Rechtsstaat ist, dass die einen linken Täter zumindest mal mitgenommen hätten, Erkennungsdienstlich behandelt, und dann ne Rechnung für den Transport geschickt hätten. In unserem Rechtsstaat entscheiden nämlich doch recht häufig die Polizisten mit welchen Repressionen man so bedacht wird und nicht die Justiz.
Mit 71 Jahren? Denn genau das dürfte hier der springende Punkt sein.
Warum sollte die Polizei einen alten politischen Straftäter nicht Erkennungsdienstlich behandeln?
Ah, ich hatte deine Antwort falsch gelesen, verzeih.
Wenn der Manns einen Perso dabei hatte und einwandfrei identifiziert werden konnte besteht da selten Bedarf. Wie jemand schrieb: Verunklungs- oder Fluchtgefahr sind gute Gründe.
Dass der Rechtsstaat nicht perfekt funktioniert ist klar, da hast du selbstverständlich recht und das ist etwas, wofür man letztlich jeden Tag kämpfen muss. Zum Beispiel, indem man die universelle und gleichberechtigte Durchsetzung von Persöhnlichkeits- und Freiheitsrechten fordert, auch für Straftäter.
Das ist für eine ED Behandlung egal, da geht es darum deine Merkmale fest zu halten um dich später wieder erkennen zu können, bzw dir andere, auch zukünftige, Straftaten zu ordnen zu können. Fingerabdrücke, biometrische Daten, der ganze bums.
Gleichberechtigte Durchsetzung heißt im Zweifel halt auch gleich scheisse für alle Verdächtigten egal welcher politischen couleur