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Der Fahrzeugschein ist eine Legitimation dass man das Fahrzeug führen darf. Deswegen darf man diesen ja auch nicht im Fahrzeug aufbewahren, weil man sonst Dieben ja diese Legitimation gibt und die Versicherung nicht zahlen muss. Die Gerichte sind sich da nicht einig. Das OLG Oldenburg meint es sei kein Problem, wenn es nicht von außen ersichtlich ist (im Handschuhfach) und es liegt eine Fahrlässigkeit vor. Das OLG Celle meint allerdings die Kaskoversicherung muss nicht für Schäden aufkommen, da selbst der Fahrzeugschein im Handschuhfach fahrlässig sei.
Wenn es keine Legitimation ist, warum urteilt dann das OLG Celle so? Natürlich erscheint mir das Urteil des OLG Oldenburg hingegen näher an der Realität, da es die Polizei nicht jucken würde, solange das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet wurde. Für die Behörden ist es ja auch nicht ersichtlich welchen Deal ich mir der Versicherung habe, wer mein Auto nutzen darf und Werkstätte und Parkservice sind ja auch ein anderes Thema.