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this post was submitted on 31 Aug 2023
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MODERATORS
Es möge mich ein anwesender Jurist korrigieren, wenn ich Mist erzähle, aber meines Wissens erfüllen Zeugenaussagen bei der Staatsanwaltschaft grundsätzlich nicht den Tatbestand der Verleumdung, auch wenn sie objektiv falsch sein sollten (und auch bei falschen Zeugenaussagen vor Gericht geht es um Falschaussage bzw Meineid, nicht um Verleumdung). Was hingegen Verleumdung sein kann, ist, Behauptungen in den Medien zu verbreiten, und das ist offenbar auch das einzige, was in diesem Fall passiert ist.
Dafür gibt es dann § 164 StGB, Falsche Verdächtigung. §§ 186 und 187 (Üble Nachrede und Verleumdung) lese ich, ohne Strafrechtler zu sein, so, dass eine Aussage bei Polizei oder Staatsanwaltschaft dafür nicht ausreicht.
Aber wer lässt es darauf ankommen, sich gegen einen sündhaft teuren Anwalt wehren zu müssen?
Im strafrechtlichen Verfahren kann der sündhaft teure Anwalt ja höchstens Vertreter der Nebenklage sein, dein "Gegner" ist da immer die Staatsanwaltschaft. Und auch im zivilrechtlichen Verfahren ist die Sorge vor teuren Anwälten ziemlich übertrieben. Allein schon, weil man als Unterlegener nur die gesetzlichen Gebühren an die Gegenseite zahlen muss, nicht aber die hohen Stundensätze, die deren Anwälte aufgerufen haben.
Das wäre in Amerika ein Problem, nicht aber bei uns. Einerseits, weil hier keine komischen Klagesummen aufgerufen werden. Andererseits, weil es hier eben um einen Strafprozeß geht, bei dem auch jeder noch so teure Anwalt erst einmal gegen die Staatsanwaltschaft steht.