this post was submitted on 29 Jan 2025
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz

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Das Sammelbecken auf feddit.org für alle Deutschsprechenden aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und die zwei Belgier. Außerdem natürlich alle anderen deutschprechenden Länderteile der Welt.

Ursprünglich wurde diese Community auf feddit.de gegründet. Nachdem feddit.de mit immer mehr IT-Problemen kämpft und die Admins nicht verfügbar sind, hat ein Teil der Community beschlossen einen Umzug auf eine neue Instanz unter dem Dach der Fediverse Foundation durchzuführen.

Für länderspezifische Themen könnt ihr euch in folgenden Communities austauschen:

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founded 7 months ago
MODERATORS
 

Der Mann fuhr mit fast 150 km/h auf der A7 Richtung Kassel durch einen Bereich, der für eine LKW-Kontrolle vorgesehen war. Er hätte dort maximal 60 km/h fahren dürfen, für LKW und Busse bestand zudem ein Überholverbot. Die Anordnungen erfolgten über sogenannte Klappschilder, die fest an der Autobahn angebracht sind und im Bedarfsfall aufgeklappt werden. Die Fahrt kostete den Mann 900 Euro als Geldbuße und brachte ihm zudem ein dreimonatiges Fahrverbot ein.

Seine Rechtsbeschwerde hatte keinen Erfolg – der 2. Strafsenat des OLG Frankfurt stellte sogar eine vorsätzliche Begehung der Tat fest (Beschluss vom 20.01.2025 – 2 Orbs 4/25). Der Mann hatte auf eine "völlig verwirrende Beschilderung" verwiesen, konnte die Richterinnen und Richter aber nicht überzeugen.

Bei der Begründung, weshalb eine verwirrende Beschilderung keine Entlastung sein könne, wurde das Gericht deutlich: "Dass der Betroffene bereits diese einfache und klar verständliche Anordnung nicht versteht, begründet kein(en) Verbotsirrtum, wie die Verteidigung vorträgt, sondern lediglich die Notwendigkeit der Überprüfung, ob der Betroffene nach eigenem Bekunden noch kognitiv in der Lage ist weiter am Straßenverkehr teilzunehmen". Jemand der etwas nicht verstehe, sei noch viel mehr zur Vorsicht verpflichtet und müsse daher erst recht langsam fahren.

Seine Argumentation hatte für den Fahrer sogar negative Auswirkungen: Denn das OLG unterstellte ihm Vorsatz. Wer Verkehrsschilder nicht verstehe oder nicht verstehen wolle und genau das Gegenteil tue, indem er 146 km/h statt 60 km/h fahre, handele vorsätzlich. Denn er entscheide sich bewusst und gewollt dazu, die Regelungen und die Verkehrssituation zu ignorieren. Damit stelle er sich mit Absicht gegen die Rechtsordnung und gefährde bewusst und gewollt andere allein um des eigenen schnelleren Fortkommens willen.

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[–] hendrik@palaver.p3x.de 21 points 1 day ago (1 children)

Hehe, für sowas wurde der Idiotentest erfunden. Da würde ich mal überprüfen ob er denn allgemein geistig in der Lage ist am Straßenverkehr teilzunehmen. Und nicht automatisch den Führerschein nach 3 Monaten zurückgeben...

[–] trollercoaster@sh.itjust.works 14 points 1 day ago* (last edited 1 day ago)

Für mich liest sich das auch so, als hätte der Richter einen Idiotentest verordnet, denn was Anderes ist

die Notwendigkeit der Überprüfung, ob der Betroffene nach eigenem Bekunden noch kognitiv in der Lage ist weiter am Straßenverkehr teilzunehmen

nicht.